Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Über die Lage von Petra
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 4)
- Language
- German
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180 SHcfcujionon und?Injoiivn. fdjcint Gittin 2 a durch ha-Reken! und ba-Ebagar der östliche und westliche Theil 'des peträischen Llrabiens bezeichnet zu sein׳, jener, von den Aabatäern bewohnt, war nach Strabo U» weidereich, der westliche aber bekanntlich sebr steinig. und die Namen rühren vermutblick, hiervon her, da int Arabischen ״11 רקמהrt!1s, locus viridis, ח,:ר aber saxum bedeutet! der einige Meilen westlich vom Ghor belesene parallele Bergzug Le!r mochte für ihre Grenze »zelten, und danach Petra, der Hauptort der Nabatäer, noch zu Rete»! gezogen werden. Die Versuchung zu einer Eombinatio» jenes Ebagar (Stein) mit Petra liegt außerordentlich nahe, keine aber fübrte mich zn einem annehmlichen Ergebnis!! merkwürdig ist indessen, daß nach 1. Mos. 25, IS die Abkömmlinge der Hagar grade in Ebagar ansässig waren, und auch in dem Briese an die Galater Ebagar und Hagar eonsundirt erscheint, sowie daß die Stadt Ebidjr ("הג> an der Straße von Damaskus nach Medina, 7 Tagereisen von letzterem, nach Asscmani bil>l. Orient. II. 2, 753 auch הגר genannt wurde. Ncrensionell und Anzeigen. Leitfaden für de» israelitischen Consirlnandeilunterriebt von S. Snskind, BezirkSrabbiner. II, 2-4. Wiesbaden, Kreide! JV Niedner. 1855. Der Verfasser dieses Merkchens gibt i»> Vorworte als Zweck des «onsirmandenunterrichteS an: I) de», zu Eonsirmireuden das ivbarakteristiscke des JndentbumS einzuprügen, 2) die etwaigen Lücken auszufüllen, die der vorangegangene NeligionSunterrick't in den einzelnen Zöglingen gelassen. Was letzter» Punkt beirifft, so wird Verfasser;»geben müssen, daß ans ihm fast eher die Unbrauchbarkeit als die Nothwendigkeit eines Werkes, wie des seinigen. Hervorgel,t. Den» soll der Eonfirniandennnterricht etwaige Lücken ausfüllen, so muß ihn der Religionslehrer nothwendig nach dem jedesmaligen Standpunkte seiner Zöglinge ertl,eilen, kann sich nicht nach einem vorliegenden Schema richten. Noch weniger aber kann das Büchlein seine Berechtigung in dem zuerst angegebenen Zwecke des EonssrmandenunterrichteS haben, da dieser selber unberechtigt ist. Es müßte doch wahrlich traurig um den dem Confirmaudcnn». terrichte vorangehenden allgemeinen 'Religionsunterricht bestellt sein, wenn er während seiner vicljährigen Dauer (v. (>. bis 14. I.) dem Knaben und Mädchen nicht schon nach und nach das (sharakterische des Juden«