Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in Holland
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 16)
- Language
- German
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140 Geschichte der Juden in Holland. Dein den Juden gestatteten Recht, Apotheke zu lialtcn, wurde bald die Bestimmung hinzugefügt, daß eS ihnen nicht sollte gestattet sein, Arzneimittel an Christen zu verkaufen. Bon diesen den Inden eingcränmten Rechten blieben die Ausschließungen der Inden von allen Zünften — mit Ausnahme der Wundärzte oder Barbiere und der Makler — in alter Kraft, und wurden, so lange sic bestanden, aufrecht erhalten. Jene Neel'te galten bloS solchen Gewerben, die von den Inden außerhalb der Zunftmäßigkcit, bloS zum Bedürfnisse ihrer eigenen Nation betrieben wurden, die also die Industrie der Städter — iut Holländischen I*oor1«*rs genannt — nicht bedeutend bceinträchtigen konnten. Ilm die vorgedachteu Gewerbe betreiben zu können, mußten übrigens die Einsassen Zettel erlangt haben. Hinsichtlich der Recl'toverwaltiing ward bestimmt, daß die RtchtSangelegenbeitcn, bei denen sie betheiligt sind, von ihrem Sabbat ans einen anderen Tag anfgeschoben werden, ferner wurde folgende Bceidignngsformcl festgestellt, die sie »ach jüdischer Art mit bedecktem Haupte zu leisten hatten: ״Du schwörest beim allmächtigen und cwiglebenden Gott, der Himmel und Erde erschaffen und durch Moseö seine Gesetze gegeben, ansrichtig und wahrhaft zu sein in demjenigen, was hier gefragt und vorgelegt wird. Und wenn du im Ganzen oder in irgend einem Tbeile etwas falsch oder unrechtmäßig anssagst, so nntcrwirfst du dich allen zeitlichen Flüchen, Plagen und Strafen, die der Gott Israels über die Bewohner von Sodom und Gomorra, und über Korach, Datban und Abiram gebracht, und allen solchen androhet, die seinen?kamen fälschlich und leichtsinnig anrnfen und mißbrauchen. So wahrlich helfe dir oder strafe dich der allmächtige und allwissende Gott, Schöpfer des Himmels und der Erde." Tic Polizeiordnnngen der meisten Städte, wo die Inden geduldet wurden, waren durchschnittlich im Geiste der Amsterdamer Polizciordnnng abgesaßt. Wenn sic davon diffcrirten, so erstreckte sich dieser Unterschied meist aus eine engere Einschränkung, besonders da, wo es auf einzelne Familien oder hin und her rcisende jüdische Krämer abgesehen war. iForlsctzunz folgt.)