Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in Holland
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 126 (sequence 2)
- Language
- German
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('1•cfd'id'tf tee!Juten in Holland. 12(» fpater 110et! anfclmltd) vergrößert und von Grund ans restanrirt wurde. Diese 'Berittebrnng, wie und! ein luit nnd wieder auftauchender Verdacht gegen die Verwaltung der Parnassim, veran-!atzten zunächst eine Revision und Ueberarbeirnng des früher sehr mangelhaften Gemeindestatuts. Tie neue Gemcindeorduung wurde aus Ansuchen des Vorstandes von dem Bürgermeister revidirt nnd bestätigt. Dieser Tbeil strebte also weniger nach Unabhängigkeit von den Behörden als die portugiesische» Jude», die ihre Negnlative nie publieirten, um niepl gezwungen zu sein, die Approbation bei der Behörde naehznsuehen. Nach diesem Statute blieb die Oberverwaltung der Svnagogen bei sed'S Parnassim, die als Aelkeste der Gemeinde die höchste Gewalt in Händen hakten. Diese blieben gewöbnlid) zwei Jahre in ihrer Würde, woraus sie meistenrheils zwei Jahre in den Nnheftand znrüclkrateii. Jährlich am dritten Abend des LaublinttensesteS traten die drei Aeltesten aus und wurden durch die Wabl Anderer ersetzt. Neben Jenen war nodi ein Obertassirer oder Almosenier zur Verwaltung der Geuieindegaben für die Armen angestellt. Von den ausgetretenen Parnassim und dem Kassirer wurden zwei Sd'ulvögte oder Verwalter gewählt, die sür die Grhaltnug der Svnagogen nnd anderer Gebäude der Gemeinde im banlid-en .jnftande Sorge zit tragen hatten. Noch waren zwei Gelehrte angestellt, die die Aussicht über die Armenschulen hatten; ferner zwei Beamte zur Ginsammlnng von Gabe» sür bedürftige Kraute, für die Herstellung nnd den Ban von Svnagogen mit Begräbnisiöclern, nnd für andere hierzu oder zu anderen wohlthätige» Anstalten bestimmte Ausgaben. Diese Ginnehmer standen als Subtassirer unter Aufsicht, und waren zur Verantwortung und Rechnnngsablegung vor dem Obertassirer oder Almosenpfleger uud den Parnassim verpflichtet. Diese amtirenden und anStretendeil Parnassim nnd Äassirer stellten bei eingetreteuer Vaeanz die Kandidatenliste auf, nach der die männlichen Mitglieder, die eine gewisse Summe für die Armen zahlte», die Wahl des Oberrabbiners nnd seiner Assessoren trafen. Dieser Oberrabbiner (Ghacham) hatte die Oberaufsicht über alle rein religiösen Angelegenheiten, prastdirte im theologische» Cvllegium, führte die Oberinspeetion über die Lehrer nnd Schüler in den Schulen, uud eraminirte die Ersteren, ehe sie zur Ertheilung des Unterrichts angestellt wurden. Auch stand ihm das Recht zu, allen Büchern von theologischem Inhalte, die für den Gebrauch