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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1854-01-01 · Heft 10 · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1854)
Issue
Heft 10
Article
Die Lehrfreiheit im Judenthume
Date
1854-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Die Lehrfreiheit im Judenthume. Eine l׳ijh'1׳ifdv Skizze 's, T'ic• Ivva^c, ob rdi^iofo l'fbrfmbeit, d. i. bio Tvrcibfit ü'im.' eigne Ansicht geltend zu uiaclien und sie durch Wort und Scluisi zu verbreiten, auf religiöse»! Gebiete wünschenöiverth und zu׳ lässig sei, ist vielfach besprochen und erörtert, ist ein Kampf der Meinungen geworden, der se nach dem verschiedenen 2taub׳ Punkte verschieden beurtbeilt wird. Der gegenwärtige Aussatz siebet dem Kampfe ganz fern und will nur versuchen uachz» weisen, wie es im Iudcnthume zu verschiedenen steilen mit der Lehrfreiheit gehalten wurde, — Im ursprünglichen Mosaisnms, wo Religion und Politik. Staatsversassung und Gottesdienst unauflöslich mit einander verbunden waren, konnte eine ans die Ausführung Eiusluß übende Lehrfreiheit sich nicht geltend mache». Der höchste Gerichtshof war nicht nur ein Lehrkörper, sondern auch eine oberste Staatsbehörde mit legislativer und erecutiver Gewalt, und als solcher mnsite er seine Autorität aus das Strengste wahren, und durfte daher auch durch innere Spaltungen, durch Parteiungen im eigenen Schooßc sein Ansehen nicht gefährden. Die untergeordneten Behörden waren in zweifelhaften Fälle» an das oberste Synhedriu gewiesen, und die Entscheidung desselben mußte in jedem Falle als geltende Rorur betrachtet werden. Wer gegen den Ansspruch des Synhcdrius sich auflehute, der mußte als ein Staatsverbrecher. r> Wir Inil'im tiefem Aussatze «Jo einem ״Versuch" He. Ausnalnne nicht verweigert, und als selchen möge ihn auch der gefällige (?efev h,:krachten und manche irrtbüniUche Ansicht ans den bereits in dieser Monatsschrift gebrachte» Aufsätzen von V amtau, btträtz und dem Herausgeber berichtige». D. Red. graut et, Mv»al»schrls>. UI, I», 28

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