Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1854)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die Eröffnung des jüdisch-theologischen Seminars
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 300 (sequence 8)
- Language
- German
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300 Tue des jüdisch-theologischen Seminars. (Line Verfügung der hohen Negicrungs-Abtheillliig für Kirchenvcrwaltung und Schulwesen vom 28. Novbr. erforderte nunmehr zur geschlichen Feststellung der Lchrfähigkeit des designirteir Directorö, wie der ordentlichen Lehrer Herren DI►. Bernays und Graeiz deren <:>1>»>euli> viia<! mit den etwa vorhandenen Belägen. Nachdem auch diese ciugereicht waren, braechle ein hoher Erlaß vom'31. Januar dieses Jahres uns die doppelt freudige Kunde, das; erstens das Lehrerkollegium der Anstalt, bestehend aus dem Dircetor Dr. Frankel und den ordentlichen Lehrern Dl). Bernays und Graek, die hohe Be° stätigung erhalten, nachdem ״deren Lehrfähigkeit in so befricdigendcr Weise belegt worden, das; über dieselbe nicht der mindestc Zweifel obwalten kann"; das; zweitens die Statuten nach einer geringen formalen Abänderung beglaubigt In duplo einzureichen seien, wonach sie mir der Bestätigung würden versehen werden. Die Statuten für ״das jüdisch-theologische Seminar" haben ,darauf von der Königlichen Negierung, deren Abtheilung des Innern und der für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen, wie von dein Königlichen Provinzial-Schulkolleginm die Hohe Bestätigung erhalten am 10. April 1854. Als ״Fi'aeiickcl'sche Stiftung" hat das Seminar bereits am 31. August 1847 die Allerhöchste Sanktion erhalten, wie ersichtlich ar;s K. 1 des Statuts: ״Das Seminar zur Heranbildung von Rabbinern und ״Lehrern ist eine Stiftung des am 27. Januar 1846 ״Hierselbst verstorbenen Königlichen Kommerzienraths ״Jonas Fraenekcl, welche für ewige Zeiten unter ״dem Rainen /,״Jüdisch-theologisches Seminar. Fraenckel'sche Stiftung" " ״von dem gegenwärtigen und res!), zukünftigen Kur ata- ״rium selbstständig, vorbehaltlich des Oberaufsichts-Rechts ״des Staates, verwaltet wird. ״Der Stiftung sind inittelst Allerhöchster Kabincts- ״Ordre vom 31. August 1847, in der Voraussicht, daß ״dieselbe der Oberaufsicht deS Staates unterworfen bleibe, ״Korporationsrechte, so weit dies zur Erwerbung und