Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1854)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Briefe aus Berlin
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 5)
- Language
- German
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220 Briefe aus Berlin. facht, so dasi der M önnx durch die imcrmüblirfu'u Zankereien der Hand voll Juden sebr ungnädig wurde. (niMid) ward die Synagoge xm Iabre 1714 fertig und am Sabbat vor dem Neujabre cil!geweibt. In demselben Jahre wurde neben dem Landrabbiner N. Wolf N. Michael Löv zum Ortorabbiner bestätigt, mit der Aussicht nach dem Ableben des ersteren in dessen Stelle zu treten. —- Wie abgeneigt Friedrich Wilhelm 1. den Inden war, zeigt, daß noch in diesem Jahre ein Edict die Juden mit einem Abzeichen bedrobte, das nur gegen eine Summe von 8000 Thalern unterdrückt wurde. Auch wurde die Bitte der Acltestcn, daß zu Gunsten der allgemeinen Synagoge die Privatsebulen geschlossen würden, nur gegen das Versprechen die Summe von 3000 Tbalern zu erlegen gewäbrt. Da aber der König die Verordnung unterschreiben sollte und das Geld noch nicht erlegt war, so sebrieb er nach seiner Weise unter die durchstriebene Schrift: ״Haben noch nicht 3000 Thaler gezablt, wenn sie sonntag nicht das Geld in Stücken an mir selbst bringen, soll Liebmannin die Schubl baden. I. W." Der Liebmann Anseben dauerte aber nicht mebr lange: tomi der König batte schon als Kro!:prinz sie und ihren Mann gehaßt und suchte und fand bald Gelegenheit sie seinen Haß empfinden zn lassen, so daß ihr nach einer scharfen Untersuchung der größte Tbeil ibreS Vermögens abgenommen wurde. Aber seine Abneigung gegen die Inden im Allgemeinen zeigte er durch ein Verbot, daß sie nicht ohne seine besondere Erlaubnis׳ Hauser besitzen sollten und darin, daß er sie noch manchen Sondergesehen und kleinlichen Plackereien aussetzte. Dies hatte vorzüglich seinen Grund darin, daß er, was damals nichts Seltenes war, für einzelne Verwerfliche die Gesammtbeit büßen ließ, wie sich dies besonders i. I. 1721 zeigte, als er bei dem Verdachte über die Nückstände von mehr als 100,(MO Tbaler nach dem Ableben des als reich bekannten Münzjuden Beit ohne Weiteres alle Inden Berlins strafen wollte, und da sich nichts erwies, sie sammtlich in der Synagoge in Gegenwart deS OberhofpredigerS Jablonsky mit dem Banne belegen liest. Daher tritt fein bekanntes Verfahren, statt Gnade zn beweisen durch unverhältnißmäßige Verschärfung der Strafen das Gesetz zur Tyrannei zu stempeln, besonders bei jüdischen Verbrechen hervor. So gab er über einen jüdischen Dieb die Sentenz: ״Soll gehangen werden! Diesen Böscwicht nehme ich ans mein Gewissen". Zwei andere jüdische Diebe ließ er ebenfalls ausnahmsweise hängen, und zwar ׳ an einen besondern Galgen von Eisen. Haarsträubend ist die martervolle Hinrichtung des Juden Hirsch im Jahre 1725, weil er einige Hofbcdienten sälschlich angeklagt hatte. Eben, so willkürlich ließ er die ans der Jagd