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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 10 · p. 381

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte der Juden in Polen
Date
1853-01-01
Page
381 (sequence 13)
Language
German
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381 Zur Geschichte der Juden in Polen. Günstiger war jedoch die Lage der Juden in Lnthaueu. Der polnische und lithauische Adel bildeten zwei feindliche Parteien : Jede wollte ihre Rechte behaupten und noch andere Vorrechte erzielen. Dieses gab zu vielen Unruhen Anlaß. Sigismund suchte daher durch ein Gesetz beide Nationen zu vereinen; er stieß aber Anfangs auf Hindernisse^), da er Lkthauen mehr zugethan war als Polen. Es genossen daher auch die in Lithanen wohnenden Inden mehr Rechte. So hob er im Jahr 1506 das vom König Alexander erlassene Edict auf, welches die Inden aus dem Grvdner Kreise vertrieb"); befreiete die zu Luck lebenden Juden von der Entrichtung der jährlichen Abgaben von zwölf Schock (Kopa) lithauischer Groschen, das sie als Rabbinerfteuer zahlen mußten; bestätigte im Jahr 1507 die von Vitold 1407 ertheilten Privilegien °). Eine Verordnung, die er 1511 zu Rotekow erließ, setzte die in der Krone lebenden Inden den Bedrückungen der Beamten aus: ״die Juden sollen die Gerichtsgebührcn nach der Willkür der Beamten entrichten"'). — Die Gequälten fanden jedoch einen Beschützer in der Person des Reichskanzlers, Christoph Szydlowiccki. So erließ auf dessen Verlvendung Sigismund I. 1530 ein Gesetz, welches den Cracaucrn bei Strafe von 10,000 Mark Gewaltthaten an einem Juden, und bei Todesstrafe und Verlust des Vermögens jede Verwundung verbietet °). Mit dem Tode des Kanzlers verlor das Gesetz seine Kraft, und 1536 wurde selbes aufgehoben"). Der stürmische Reichstag zn Pivtekow 1538 legte den Grund zum Untergänge des materiellen Wohles der Inden. Die alten drückenden Verordnungen wurden erneuert und neue erlassen. Es wurde verordnet: 1. Da man die Juden wegen ihrer mit den Christen gleichen gu&e ignarus actum non potui nisi ex relatione intelligere. — Die Macht der Inquisition mußte sehr schwach gewesen sein z Judaeus, sagt dieser Chronikschreiber, tanclem nolens convictus saeculari potestati traditas. S. Pist. Hist. Corp. 4) Lelewel. 5) Czacki. 6) Hr. Dziatynski Stat. lifc. * 7) Judaei solvent literasjuxta arbitrium et voluntatem cancellariae nostrae. Taxa lit. Gancel. ap. Prilus. — Vol. Leg..tom I. 8) Mnczkowslvi Mies. Ucz. 9) Ebendas, p. 134.

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