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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 9 · p. 329

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 9
Article
Die Gemeindeordnung nach talmudischem Rechte
Date
1853-01-01
Page
329 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Die Gemeindeordnung nach talmudischem Rechte. Eine historisch rechtliche Skizze. (Schluß.) Richten wir nun unsere Aufmerksamkeit auf die Stellung der jüdischen Gemeinden gegen außen. Hier begegnen wir nur trüben Bildern, Verhöhnung des Menschen und seiner Würde und unwillig wendet sich das Auge ab. Und dennoch muß auch dieser Vorhang gelüftet werden, es bieten sich hier vielfache interessante geschichtliche Momente dar, die Zeugnisse eines im Glauben waltenden und die trübsten Gestaltungen ordnenden und überwältigenden Geistes sind. Bei der Stellung gegen außen kann von einer eigentlichen Beziehung zum Staate nicht die Rede sein. Der Jude wurde eigentlich nur als Bcst'tzthum betrachtet, aus dem man nach Kräften Nutzen zog und dessen man׳ sich wieder durch gewinnbringenden Verkauf entäußerte; als Mensch fand er keine Berechtigung und er verdankte seinen persönlichen Schutz nur dem Vortheile, den er als Besitzthum brachte'). Die eigentliche Lebensbcdingung der Gemeinde gegen außen waren also die Abgaben die sie entrichteten, sie die Existenzfundamcnte, da nur durch sic die Machthaber ihre Hand über die Juden hielten; es mußte daher die Regulirung dieser Abgaben in das Bereich der Gemeindeordnung gezogen werden. Mr diese Regulirung hatte jedoch das frühere, eigentliche talmudische Recht ׳ nur einige Anhaltepunkte; ausreichende Vorschristen bot es nicht, da die Abgaben, die die jüd. Gemeinden des Mittelalters zu entrichten hatten, erst die Geburt dieser barbarischen Zeit waren. — Ein kurzer geschichtlicher Ueberblick 1) Ausführliches hierüber nebst Belegen mehrerer Judenverkaufe an Grafen, Mschbfe und sogar an Bürger vgl. Hüllniamr Städtewesen des Mittelalters B. i. S. 65 ff. Frankel, Monatsschrift II. 25

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