Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Briefe aus den Vereinigten Staaten
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 315 (sequence 5)
- Language
- German
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Briefe aus Bayern. 315 mangelt, die prachtvollsten Gebäude zu errichten und die großartigsten Wohlthätigkeiisgesellschastm zu unterhalten. So ungefähr ist die Welt, in welcher wir uns befinden; wie wir uns darin befinden, werde ich Ihnen später mittheilen. Briefe aus Bayern. ». Wenn die gerechten Hoffnungen, welche der Herr Herausgeber dieser Zeitschrift beim Beginne derselben über die politische Stellung der Juden Deutschlands aussprach, nach den Vorgängen in vielen deutschen Staaten an Zuversichtlichkeit bedeutend verloren haben : so läßt sich kaum erwarten, daß^ die Stellung der Juden jenes Staates, in Bezug auf welchen von Seiten des Herrn Herausgebers schon bei derselben Gelegenheit eine Ausnahme statuirt werden mußte — nämlich der Inden Bayerns — in der Gegenwart eine erfreuliche ist. So wenig sich verkennen läßt, daß eine genaue Darstellung der rechtlichen Verhältniffe der bayerischen Juden manche auch in culturhistorischer Hinsicht interessante Notiz bieten dürste, kann dieselbe doch wegen des großen Raumes, den sie erfordern würde, hier nicht am Platze sein, sowie sie-auch theilweise überflüssig wäre, da im vorigen Jahre über „die Rechtsverhältnisse der Jwden in Bayern auf Grundlage der neuesten bayerischen Gesetze" von Jakob Gotthels eine Schrift erschienen ist, die bei ganz objeetiver Haltung mit juristischer Schärfe jenen Gegenstand erörtert und auch von vielen Seiten die größte Anerkennung sich errungen hat. Es enthält diese Schrift in einem allgemeinen Theile eine Interpretation des die bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen-betreffenden Gesetzes vom 29. Juni 1851, und' in einem besondern Theile eine Besprechung jener in das Judenrecht einschlagenden Fragen , welche wegen der Kürze und theilweisen Undeutlichkeit des Gesetzes leicht zu Konflikten; führen, und solche auch zuweilen schon hervorgerufen haben. Wenn , min auch die rechtlichen Verhältnisse der bayerischen Juden ni(^t feX>f bieten, da z. B. das so drückende und der Humanität'wahrhaft Hohn sprechende Matrikelwesen noch immer' fortbesteht: so hat doch die Zeit, in der sich die Landesvertretung mit der Fixirung dieser Verhältnisse befaßte, uns eine Lehre hinterlassen, die wohl schon oft ausgesprochen wurde, aber noch nicht überall zur An-