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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 6 · p. 219

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte der Juden in Polen
Date
1853-01-01
Page
219 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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Zur Geschichte der Juden in Polen. 219 Mieczyslaw III.4 5 6 7), Herzog von Großpolen *), mit dem Beinamen der Altc^), bestieg 1173 nach dem Tode seines Brudcrs Boleslaw IV.- des Krausen, den Thron. Diesen König charakterisirt Eigennutz und Geiz. Er bediente sich der Juden, um seine auf Schätzeanhäufung gerichteten Pläne zu verwirklichen; und diesem Motive soll auch seine Begünstigung der Inden zuzuschreiben sein. Ein Christ, der einen Juden geschlagen, wurde mit 70 Mark bestraft, eine Summe, die nur für Majestätsbeleidigung und Kirchenraub entrichtet wurde''). Jede Unbill, die die Schulkn ab en an einem Juden verübten, wurde von den Eltern mit genannter Geldstrafe gebüßt; die Unvermögenden aber in die Bergwerke geschickt 8). 1179 —1239. Mieczystaw's Verordnungen und Gesetze -- die wie manche Schriftsteller meinen, zum Zwecke hatten, den Hochmuch des zur Macht gelangten Adels zu bändigen — schufen viele Mißvergnügte. Gedeon, Bischof von Cracau, im Vereine mit Stephan, 4) Nach dem Tode Wladislaus I., 1102, kam sein fünfzehnjähriger Sohn Boleslaw, der Schikfmund genannt, an die Regirrung. Unter allen Königen und Herzogen, sagt Dlugossus, sei kein besserer Mann, kein erfahrenerer Anführer, kein tapfererer Soldat, kein hochherzigerer Sieger, kein eifrigerer Patriot und kein gerechterer Richter gewesen. Wahrend feiner ganzen Regierung mit dem Kriege beschäftigt hatte er keine Zeit zur Legislation, wenigstens sind keine von ihm erlassenen Gesetze auf uns gekommen (Narus Hist. Pol.). Vor seinem Lode theilte Boleslaw das Reich unter seine Söhne (Mieczyslaw war dessen Sohn), und diese Theilung wurde zu einer wirklichen Trennung. Schon im Jahre 1157 wurde der Anfang zur Trennnng Schlesiens gemacht, welches durch seine Fürsten germanjsirt, nicht mehr unter das Sceprer Polens gelangte. 5) Großpolen bestand aus den Wojtwodschaften Posen mit dem Lande Fraunstadt (Wschowa), Kali sch, ©liefen, Leczyc und Sieradz mit dem Lande Wi.elUls; dann wurde aber auch Kujawim, Plock, Masovien, Rawa, das Herzogthum Preußen mit Emmerland (Varinia), Pomerellen (Pomerania parva) und dem Lande Cutm dazu gerechnet. Im Gegensätze zu Großpolen umfaßte Kleinpolen die übrigen südwestlichen, gebirgigen Lheile des polnischen Reiches, im engern Sinne nur die Wojewodschaften Krakau, Sandomir und Lublin; im weitern Sinne aber aqch Podtachien (Podlasie), Galizien, Podolien und Wolhynien. 6) Ob singulare rerurnqne sapientias speeimen ad annis adolescentia in eo relucens senis cognomen fuerafc fortitus. (Dlug., Hist. Pol.) Albertrondy, Dzieje lir. Pols. , meint, daß er wegen seines hohen Alters (er starb 1202) diesen Beinamen erhalten. 7) Lclewel Essai hisfcorique snr la legislation polonaise. 8) Kadlubek Hist. pol. — Naruscewicja Hist. Mar. pols.

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