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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 5 · p. 191

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 5
Article
Die talmudische Topographie
Date
1853-01-01
Page
191 (sequence 2)
Language
German
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Wissenschaftliche Aufsätze. Ml Anzweiflung des Händewaschens;(שפקפק בטהרה־ יויס), einen R. Jose b. Tadai aus Liberias, weil , er die קל זהומר Schlußformel durch einen Trugschluß lächerlich gemacht!hat (רר^ ארק רבה I.); er bannte auch höchst wahrscheinlich Mallia b. Mahalalel, der zu dem zweiten T>- Geschlechte .gehörte, wie auch Herr R. (in ביה B. "V. S. 176) a-nzunehmen ׳geneigt ist. N. Gamaliel drohte endlich auch N. Josua und R.Akiba in den Bann zu legen (Moed Katan I. daselbst). ׳Mochte auch R. Gamaliel den besten.Zweck , die Einheit des.Judenthums, -im Auge gehabt haben, so fühlte.sich doch das Collegium in der Hatachafreihcit. beengt. Nach N. Gamaliells Tod mochten also die Zeitgenossen jene הקנה der Unverletzlichkeit der Syuhedrialmitglieder durchgesetzt Hallen.b) Dieser Gesichtspunkt ist auch anderweitig erwiesen. R. Me'ir, ein .Mitglied des Uschanischen Synhedriums nach der hadria- Nischen Katastrophe, beruft sich auf diesen Beschluß , wie auf einen bereits anerkannten , nicht erst von gestern eingeführten. N. Simon b. Gamaliel, der mit N. Me'ir in Spannung lebte, wollte ihn in׳ den Bann legen; herausfordernd erwiderte R. Meir: ״ich werde mich Dem nicht fügen, bis ihr wir nachgewiesen, men man in den Bann legen dürfe?את מי, מגרין) ״ das). Leuchtet es also durch, daß der Uschanische Beschluß v or R. MM gefaßt wurde, so muß mithin.Uscha noch ln der vorhadri anischen Z eit geblüht Hallen, Md zwar nach dem Tode R. Gamaliells. v Ein anderer Synhedrialbeschluß aus Ascha wird '׳dieses Resultat bestätigen. Herr N. hat denselben nicht erschöpfend behandelt. Auf Uscha wird der Beschluß ^zurückgeführt, daß Niemand sein ganzes Vermögen .zum allgemeinen. Besten hingeben dürfe: המבזבז אל' יבזבז יותר מחומש . Auf diesen Beschluß beruft sich schon R. Akiba und verwehrte es R. Jefebab, der sein ganzes Vermögen verschenken wollte. מעשה8 9) בארור. (ר' ישכב) שבקש. לבזבז יוחד מחומש ולא הניחר לו חביריו ומגו'ר'-עקיבא . Es ist also klar und deutlich, daß N. Akiba schon 8) Die Commentatoren konnten sich gar nicht in diesem Factum zurecht finden, wie einerseits ein זקן unverletzlich erklärt wurde, andrerseits mehrere זקנים in den Bann gethan wurden. (Siehe נ״מ u. ל״מ -§u יד החזקה הלכות הלבןוד תורה VII.) Wenn man für beides verschiedene Zeiten annimw.t, so losen sich die Schwierigkeiten. 9) Die Namen ר u. ר' יעזבב ergeben sich, wenn man Ieruschal, und Babli vergleicht. Zerus. hat für ד״ע■ den Namen גמליאל h$ dadurch entstand die Schwierigkeit: R. Gamaliel war ja vor Uscha? Und dadurch mußte es zu dem Nothbehelf kommen, daß diese תקנה nur eine Auffrischung eines alten Gesetzes gewesen sei. Nach Babli hingegen ist Alles in Ordnung; N. Akiba, ein Mitglied des Uschakschen Collegiums, hat in Folge jenes Synhedrialbeschlusscs R. Fesebab Vorwürfe gemacht. Hr. N. hat hierbei zu viel auf Zerns, gebaut^

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