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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 2 · p. Seite 76

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1853-01-01
Page
Seite 76 (sequence 2)
Language
German
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76 Necenflonen unb Anzeigen. lehrten, und daß man ihm auf so verschiedenen Gebieten der jüdischen Literatur begegnet, macht ihn den Freunden der hebr. Wissenschaft um so Lheurer. Die ermahnte Exegese ist einfach und gründlich, und schließt sich ohne gelehrte Ueberladuug enge dem Texte an. Manchem dürste jedoch nicht ganz beizustimmen sein. So wenn Hr. L. meint, daß dE V. 6 gegebene Bestimmung לעורם durch Lev. 25, 40 aufgehoben werde, und sich ausdrückt: ואחר שניתנה תורת היובל היא פוסלת כצר כל מה שלפניה so hätte Hr. L. näher bezeichnen mögen, was er unter diesem פוסלת begreife und wie das Auffallende, daß Exod. und Lcvit. mit einander im Widerspruche stehen, zu lösen sei; der unhaltbaren, von der Bibelkritik schon lange zurückgewiesencn Hypothese, daß Levit. aus späterer Zeit stamme, soll doch wohl Nichts hierdurch eingeräurnt werden! Es liegt aber auch kein eigentlicher Widerspruch vor. Daß לעולם nicht unbedingt ״auf ewig", ״für immer" heiße, ergibt deutlich genug Ps. 21, 5; עולם hat seiner Radix עלם gemäß die Bedeutung des Unbestimmten, daher Unübersehbaren, und hiervon ein großer Zeitraum, und diesem sich anschließend unendliche Zeit, ewig. Lev. 25, 40 hebt also nicht die Bestimmung von Exod. aus (פוסלת שלפניה), sondern erklärt nur dieses לעולם näher. — Wenn ferner L. meint, daß hier sowohl der sich selbst Verkaufende, als der vom Gericht Verkaufte begriffen sei, so wäre wohl eher der Ausdruck סי יספר, der für beide Arten des Verkaufs angewendet wird, zu erwarten gewesen, als תקנה , das beim Knechte stets in der Bedeutung des Erkaufens von einem Dritten gefunden wird. Ist nun aber hier Letzterer, מכרוהו ב׳יר gemeint, so ist selbstredend auch verstanden, daß die Frau nicht mit verkauft wurde, wie auch L. selbst V. 3 in diesem Falle zugibt. Befremdend ist auch, daß, wenn wie L. meint, der Mann das Recht hatte, mit sich auch seine Frau und seine Kinder zu verkaufen, bei dem נרצע V. 5 nicht bestimmt wird, was da mit seiner mit sich verkauften Frau geschehen soll. Denn das dortige את אשתי kann sich nur auf die ihm (V. 4) von seinem Herrn gegebene Frau beziehen, denn die mitgebrachte Frau gehet doch. Alles zugestanden, mit ihm im sechsten Jahre frei und kann also nicht als Grund seines langem Verbleibens angegeben werden. Will man dieses allerdings schwierige ויצאה אשתו עמו anders erklären als die Halacha, so ist nur anzunehmen, daß die Frau sich gewöhnlich freiwillig mit dem Manne verkaufte, aber nicht daß der Mann sie mit sich verkaufen konnte. — Zn V. 8 ist die von L. aus einem alten Manuser. angeführte Leseart des Onkelos רי לא קיימה ליה bemerkenswerth. Nef. hat in seiner Schrift ״über den Einfluß der palästin. Exegese" S. 92 diese Stelle ansführlich 'besprochen und auf die beachtenswerthe Erscheinung bei der Septuaginta aufmerksam gemacht, daß in einigen Codd. nach dem Ktib, in

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