Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die neuere jüdische Literatur und ihre Bedeutung
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 1)
- Language
- German
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Die neuere jüdische Literatur und ihre Bedeutung. In Briefen von vr. B. Derr. I. Werther.Freund! Meine Ihnen niitgetheilte Klage über die viel zu geringe Theilnahme und Würdigung, deren die wissenschaftlichen Bestrebungen innerhalb des Judenthums in den letzten Decennien von Seiten eines großen Theils der gebildeten Bekenner des jüdischen Glaubens, selbst abgesehen von den Judiffercntisten, sich zu erfreuen haben, erwidern Sic dahin, daß Ihnen und so vielen Gleichgestimmten der Begriff einer „neuern jüdischen Literatur" eigentlich nicht klar sei, und darin der Hauptgrund ihrer minderen Beachtung liege. — Erzeugnisse, über deren Wesen, Inhalt und Bedeutung, über deren geistigen Zusammenhang mit den Erscheinungen und Bedürfnissen der Zeit, über deren Wechselwirkung auf das Leben, oder mit anderen Worten über deren intellektuellen und praktischen Nutzen man sich keine genaue Rechenschaft zu geben wisse, könnten — zumal in unfern Tagen wo „die Zeit so kurz ist und es der Arbeit so viel gibt" — dem Schicksale kaum entgehen aus dem Vordergründe, an dessen Gewühl die Menge sich ergötzt, verdrängt und in eine solche Ferne geschoben zu werden, wo höchstens einzelne weiter spähende Blicke sie erreichen und davon Kenntniß nehmen. — Sie begriffen wohl, wie das Judenthum zu der Zeit, wo alle seine Lehrer und Bekenner im Glauben und Thun den tradirten Formen unbedingt anhkngen, wo ihre Gedankenwelt nur in einem und demselben engeren Kreise sich bewegte, — da begriffen Sie wohl, wie das Judinthum damals ein innerhalb seiner Sphäre umfängliches, sogar durch Scharfsinn glänzendes, durch Geistcsreichthum anziehendes und in Betracht der praktischen Anwendung nothwendiges Schriftenthum haben konnte und mußte. Für die Gelehrteren und Eingeweiheteren waren die vielfachen religiösen Vorschriften, Anordnungen und Gebräuche in ihren Eknzelnheiten darzustellen, zu erläutern und autoritätisch zu begründen. Die größere<Mcnge bedurfte Commentare, Auslegungen und Frankel, Monatsschrift II. -4