Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1852)
- Article
- Mittheilungen aus Dresden
- Date
- 1852-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829133-2829144-2851955--00478-2851987- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Mittheilungen aus Dresden. 383 nicht wieder entziehen werde, zumal die Juden durch ihre Aufführung hierzu nicht Veranlassung gegeben und sie keinen Mißbrauch von dem ihnen zugestandenen Rechte gemacht. Der Gesetzentwurf kam hierauf in die zweite Kammer: die mit der Begutachtung beauftragte Deputatton erklärte sich mit ihm hinsichtlich der Juden einverstanden; doch durch den Einfluß eines als Demokraten bekannten Abgeordneten, der hervorhob, daß wenn Anderen nichts von den Grundrechten verbleibe mögen auch die Juden ihren Theil verlieren (eine treffliche Folgerung: die Juden also wieder der Rechte des Menschen berauben, die ihnen doch die Grundrechte nicht geschenkt sondern nur. nicht geraubt batten!), beschloß die zweite Kammer in ihrer jedoch nicht überwiegenden Majorität, daß zwar den in Dresden und Leipzig wohnenden Juden die einmal zugestandenen Rechte verbleiben, jedoch sollen die Juden nur auf diese zwei Städte beschränkt und ihnen der Wohnsitz an anderen Orten des Landes untersagt werden. Der Minister v. Friesen erhob auch hiergegen den kräftigsten Einspruch, und erklärte daß die völlige Gleichstellung der Juden unangetastet bleiben müsse. Als hieraus der Gegenstand in der ersten Kammer zur nochmaligen Verhandlung kam theilte sich die Deputation in eine Majorität und Minorität. Die Minorität schlug der Kammer vor bei ihrem früheren Beschlüsse — der drückenden Beschränkung der Juden — stehen zu bleiben; die Majorität, von menschlicherm Gefühle bewegt, wollte daß man dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitrete. Beide Anträge sielen bei der Abstimmung durch, und es blieb allein die Vorlage der Negierung stehen. Kaum vermag man hier die höhere Fügung zu verkennen: aus der ersten Kammer, die sich den Juden so entschieden feindlich gezeigt hatte, kam die Anerkennung der Gleichstellung der Juden an die zweite Kammer zurück! Der Minister wiederholte nun daselbst in einer epochemachenden Rede, daß die Negierung keineswegs der Krone anrathen könne jene Verordnung zurückzunehmen und die Juden in irgend einer Weise zu schmälern: und die zweite- Kammer trat hrerauf in überaus großer Majorität der Regierung bei. Ein Gesetz erging nun hierauf am 12. Mai 1S51, welches die völlige Gleichstellung der Juden bis zu einer allgemeinen Negulinmg der jüdischem Verhältnisse brachte. Auf dem bald hierauf wieder zusammengetretenen Landtage wurde der zweiten Kammer eine Petition aus dem Vogtlande übergeben, die die Beschränkung ausländischer Juden hinsichtlich des Handels in Sachsen beantragte. Der Minister erklärte, daß nach den Gesetzen des Zollvereins gegen die in den Zollvereinsstaaten wohnenden Juden Beschränkungen außer den in den Marktverordnuugen liegenden nicht an-