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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-06-01 · Heft 9 (Juni 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 9 (Juni 1852)
Article
[Rezension]
Date
1852-06-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Neeensionen und Anzeigen. 34S Synhedriums (Chagiga 16): Herr N. gibt an, daß er ausschließlich über das Civilrechtliche (דיני ממונות) zu lehren (entscheiden) hatte. Der Dritte im Range war der הכם (Horajot 13; Herr R. führt an Tosifta Synhedrin Perek 8, muß heißen Per. 7); dieser lehrte (entschied) nach Herrn dl. über Rituelles (״(איסור והיתר Für letztere Behauptung wird kein Beweis beigebracht; für den dem אב״ר zugemessenen Wirkungskreis, wird auf ר' ביתן der אב״ד war und von dem häufig gerühmt wird 'דיינא הוא וסי, ferner auf die Benennung אב״ד selbst hingewiesen: דין hat die ursprüngliche Bedeutung ״richten." Wir können uns bei aller Hochachtung vor Herrn 9t. weder mit der einen noch mit der andern Behauptung einverstanden erklären. Auch zugegeben, daß דין in der gedachten Bedeutung zu nehmen sei, so wäre Herrn N?s Angabe nur dann gerechtfertigt, wenn der in Frage stehende Synhedrial- Dignitär אב דין benannt gewesen wäre. Der Name בית דין aber ist unstreitig in früherer Zeit die allgemeine Benennung, für das Gericht, das über alle Fälle, über Cciminal-und Civilrechtliches, Rituelles u. s.w. entschied; eine Unzahl von Mischnajot in Synhedrin, Horajotu. a.a.O. beweisen dieses zur Genüge: die Benennung אב בית דין trägt also an sich kein Anzeichen des ausschließlichen Lehrens oder Richtens in Civilsuchen. Und was die Hinweisung aus ר' נתן anbelangt, so war ר' נתן nicht אב״ר weil er im Civilrecht gelehrt (ein Nechtsgelehrter) war; nach R. Scherira (Aruch v. קמר) hatte man ihm diese Würde' zugewiesen, weil sein Vater Resch Galuta in Babylon war 2). Werfen wir einen Blick auf die זוגות: Hillel war נשיא, Schammai אב״ר (vgl. Chagiga a. a. Q.) nun hat sich aber von Schammai kein Spruch im Civilrecht, wohl aber im Criminalrecht (vgl. Kiddnschin 43a), ferner im Rituellen und über levitische Reinheit (Edujot 1, 1-—4. 7. 8. 11) erhalten; von Hillel aber finden sich civilrechtliche Einrichtungen, wie das bekannte Prosbul, ferner die Schuldabtragung bei Städtehäusern (Erachin 9, 4). —- Der berühmte Herr Verfasser hat sich auch nicht über die frühere Geschichte der אביר verbreitet; vielleicht wird der Artikel הכם (obschon nicht darauf verwiesen wird) manchen Aufschluß bringen, bis dahin sei uns gestattet unsere Ansicht hierüber auszusprechen. Res. glaubt, daß das.Geschichtliche hier die eigentliche Auskunft bringen wird. Die רנות, die von der Zeit der Maccabäer an beginnen, ziehen sich bis aus Hillel und Schammai herab: der erste der je רנות war נשיא, der zweite אביר. (Von הכם findet sich in dieser 2) Naschi erklärt Baba Mezia 117 ד׳׳ה דדייכא הוא אי״ד ד׳; aber Nascht meint nicht, daß weil ec אב״ד war sei er als das Recht ausschließlich Lehrend imCivilrecht gelehrt, sondern sei er überhaupt ein Gelehrter, rechts kundiger Richter.

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