Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Briefe aus Paris
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Briefe aus Paris. 147 Wir wollen uns nicht zn lange bei jenen Maßregeln aufhalten, deren unglückliche Opfer die Inden vom Ursprünge der französischen Nation bis auf unsere Tage waren. Die Zeiten haben sich glücklicherweise geändert. Das religiöse Gewissen, ist frei, und das Gesetz tritt nun dazwischen, um allen Glaubenssormen gleichen Schutz angedeihen, zu lassen. Wir werden demohngeachtet im Allgemeinen der verschiedeneu gegen die Juden ausgesprochenen Ordonnanzen erwähnen, indem es uns genügen wird, einen kurzen Blick auf diese traurige Bergangenheit zu werfen und sie gleichsam im Fluge zu durchlaufen. Bei solch einem Gegenstände ist jede Erklärung unnütz, die - Anführung ist Verdammung. Die Geschichte hat aber ihre Lehren, die ohne Unterlaß auszustellen seinen Nutze!: hat, denn sie bilden die Schutzwehr der Zukunft. Wir wollen nur noch Dies hinzufügen, daß, wie es schmerzhaft ist, ein so düsteres Bild zu zeichnen, die Freiheit, die man nun genießt, um so lieblicher erscheint. Die Vergangenheit verwünschen, heißt die Gegenwart segnen/' Mit diesen tiefgefühlten Worten beginnt die Schrift eine kurze, gelungene Uebersicht des Zustandes der Inden in Frankreich von Childebert und seinem im Jahre 533 gegebenen Decrete angefangen, welches den Juden verbietet, vom Chardonnerstage bis Ostersonntage fich blicken zu lassen so wie christliche Waare holen zu dürfen — bis zu den Artikeln 7 und 10 der Constitution des Jahres 1848, welche die Rabbiner so wie die übrigen Bedürfnisse des jüdischen Cultns denen der andern vom Staate anerkannten Confessionen gleichstellt, sie auf öffentliche Kosten bestreitet und jeden Unterschied vor dem Gesetze des Staates aushebt. Nicht mit Unrecht spricht sich die Freude über den errungenen Sieg in jenen Schlußsätzen ans. ,,Gleichheit vor dem Gesetze, freie Uebung seines Glaubens, Gewissensftciheit, diese Grundsätze des öffentlichen Rechtes, haben endlich eine solche VolksthümlichkeiL gewonnen, daß sie nun gleichsam über allen Negicrungsformen stehen. Welches auch immer die Form sein möge, die Frankreich tu dem gefährlichen Spiele der VolkssouveränetäL das es seit einiger Zeit spielt, behalten oder sich geben werde, diese geheiligten Otect;te können nicht mehr bestritten werden. Die Vernunft ist wieder in ihre Rechte eingetreten; die Menschen begreisen endlich, daß das Glück nicht in den Interessen besteht welche sie trennen, sondern in denen die ne vereinen, nicht im Kriege, der zerstört, sondern im Frieden, der gründet; sie haben erkannt, daß der Gott, den sie mit so vielem Rechte den Gott der Liebe und des Er-