Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 2 (November 1851)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1851-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 16)
- Language
- German
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56 Briese aus London. Priester ging mit Vielen, denen das Göttliche am Herzen lag, aus Egypten. Er sagte, und lehrte, die Egypter seien im Jrrthum, da sie die Götter in der Gestalt von Thieren verehren; und ebenso die Griechen, die die Götter unter menschlicher Gestalt abbilden. Nur Eines sei Gott, das was uns Me und Erde und Meer umgibt: wir nennen es Himmel und Welt und die Natur des Ganzen. Welcher Vernünftige könnte es nun wagen von diesem Wesen ein Bild zu entwerfen? .... Diese Lehren theilte Moses einer bedeutenden Anzahl Männer von trefsticher Gesinnung mit, und führte sie in die Gegend wo jetzt Jerusalem ist." (Strabo L. 16. §. 35. 36. Tom 6. ed. Siebenkees). Schiller hat die Quellen nicht angegangen: und seine Forschung trübte der Hauch des Vornrtheils, das sich so häufig auf die Geschichte der Juden lagert. F. (Fortsetzung folgt.) Driefe aus London. Hl. Ich habe Ihnen in meinem vorigen Briefe augedeutct, wie im englischen Juden der Engländer mit der ihm eigenthümlichen Charakterstärke vorwaltend ist; heute muß ich, da meine Mittheilungen der Synagoge und Schule gelten sollen, einen andern mit dem ganzen Wesen des Briten verflochtenen Grundzug hervorheben. Die Freiheitsliebe Albions so wie seine freiheitsathmenden Jnstitutionen sind Gegenstand der Bewunderung und des Neides des Contiuents. Und dennoch, welches Element ist das vorwaltende im Engländer? Es wird Ihnen paradox klingen: das aristokratische. Der Eng- Länder ist Aristokrat vom Pallaste bis zu der ärmsten Hütte; und hierin gehet er mit dem Bewohner der Vereinigten Staaten Nordamerikas auseinander, und hierin liegt auch die Kluft zwischen der Tochter und dem Mutterlands die obschon, beide einerlei Sprache, Sitten und Slammes sich doch je schwerlich. ausfüllen wird. Der Engländer hat einen festen Rechtsbegriff, und Rechte die einmal erworben sind, sind ihm wenigstens in seinem Lande unantastbar. Obenan stehet ihm das Gesetz: diesem unterwirft er sich, nicht aus Furcht vor dessen Vollführern, sondern weil im Gesetz das Recht liegt; und auch das, was ihm in seiner Verfassung׳ oder Legislatur mangelhaft scheint will er nur aus dem Wege des Gesetzes geordnet und verbessert wissen: und noch am Vorabend vor der Einführung des neuen Gesetzes ist ihm das alte bindend und nnverbrüchlich. Darum bestehet für England nicht die Furcht vor dem