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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1851-11-01 · Heft 2 (November 1851) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 2 (November 1851)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1851-11-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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48 Schutzschrist des Jvscphuö FlaviuS gegen Apio». faffung schriftlich verzeichnet (bei sichsi"). Hierauf erzählt Hekatäus unser Verhaltniß zu den Gesetzen, und daß wir es für verdienstlich halten, lieber Alles zu erdulden als sie zu übertreten. ״Daher sie denn auch, fugt er hinzu, obschou sie üble Nachreden von Nachbaren׳ und Ankömmlingen hören, und obschon sie oft von den perfischen Königen und Satrapen fchmälich behandelt wurden, von ihrer Gesinnung nicht abgcbracht werden können, sondern lieber wehrloS für sie Mißhandlungen und den schrecklichsten Martere» entgegen gehm: die väterlichen Gesetze vcrleiugnen sie nicht." Erfuhrt auch nicht wcnig Beweise ihres festen Sinnes für den Glauben an. So erzählt er: ״Als Alexander nach Babylon gekommen war, faßte er den Borsatz, den eingcstürzten Belstempel wieder herzustellen, und er beorderte alle seine Trnppen, das Material herbeizuschaffen. Die jüdischen Krieger allein befolgten nicht den Befehl, und sie erduldetcn viele Schläge und harte Strafen, bis endlich der König ihnen Nachsicht angedeihen ließ." Er erzählt auch, daß als Einige in ihr Land kamen und dort Tempel und Altäre crbaneten, so habe» sie sie allesammt zerstört; für manche mußten sic den Satrapen Strafe zahlen, für manche erhielten sie Verzeihung^). ״Und mit Recht muß man sic hierüber bewundern" fügt er hinzu. Er erzählt auch von unserer ungemein großen Volkszahl. Die Perser haben 3) Diese Stelle, die wie von Anderen auch von P. Zorn, der eine weitläufige aber werthlose Abhandlung über diesen Bericht des Hekatäus schrieb übergangen wurde, leitet auf einen wichtigen Punkt, den die auch bier verunglückte lateinische Ucberscjzung kaum errathen läßt. Ezekiaö war als Hohe- Priester (und nicht wie Usser meint als stellvertretender Hohepriester) nach Egypten gereist, um mit PtolemäuS einen Vertrag zu schließen. Der Hohe- Priester war aber nicht absoluter Herrscher, sondern nur erste Magistrats- Person: EzekiaS koünte daher nicht willkürlich den Vertrag eingehen, sondern cs waren ihm Männer beigesetlt, denen er die differirendcn Punkte vorzulegen halte. Hier erscheint eine Spur ZwS^SWhedriums oder eines andern dem Hohepriester 3111־ Seite stehenden Collegiums (vgl. unfern gerichtlichen Beweis S. 63 und lieber den Einfluß S. 236), dessen Mitglieder diese Männer waren. Bei diesem Vertrage, durch den Palästina in ein ganz anderes Verhältniß trat, mußte natürlich zuerst die Staatsverfaffung befragt werden; und nicht unwahrscheinlich ist auch, daß das Bündnis; mit dem mächtigen Ptolemäus durch manche Abtretung erkauft werden mußte. Hiermit stehet nun im Zusammenhänge das im Text gedachte schriftliche Verzeichniß des Gebietes und der Staatsverfassung. — Eine weitere Ausführung gestattet der Zweck dieser Uebersehung nicht. 4) Aus welche Zeit und Begebenheit sich dieses beziehe, ist schwer zu er- Mitteln.

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