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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 314

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Die letzten Wormser Judenbischöfe
Date
1939-01-01
Page
Seite 314 (sequence 2)
Language
German
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314 Berthold Israel Rosen thal und Herkunft imstande waren, die Gesamtheit mit Würde, Klugheit und Sachkenntnis zu vertreten. Obwohl dem Bischöfe von Worms seit dem am St. Jakobstage (25. Juli) 1312 verbrieften Abkommen zwischen Bischof Emrich und der Judenschaft6 das Recht zustand, den Judenbischof zu bestimmen, hatte die Gemeinde doch die Möglichkeit, die Ernennung in diesem Sinne zu beeinflussen. Der erste nach dem 30jährigen Kriege namentlich bekannte Wormser Judenbischof war der Kaiserliche Oberhoffaktor Samuel Oppenheimer. Diese Tatsache wirkt deshalb überraschend, weil Samuel seinen Wohnsitz gar nicht in Worms hatte und die Vereinbarung mit Bischof Emrich ausdrücklich vorsah, daß weder der Bischof noch ein Ratsmann bei Verlust seines Amtes länger als drei Jahre ununterbrochen von Worms abvresend sein dürfe7. Jedenfalls hatte der nachmalige Oberhoffaktor, als er um 1660 das Niederlassungsrecht in Heidelberg erwarb und von dort 1683 nach Wien übersiedelte, das Wormser Schutzrecht nicht aufgegeben8. Seine weitverzweigte Geschäftstätigkeit dürfte ihm wohl nicht allzu viele Zeit für die Wormser Gemeindeangelegenheiten gelassen haben. Der Titel Judenbischof war demnach lediglich eine dekorative Beigabe für ihn. Wann und wie lange er die Würde innehatte, ist unbekannt. Als Nachfolger wurde sein zweiter Sohn Emanuel Oppenheimer bestätigt. Er hatte demnach das Schutzrecht des Vaters in Worms angetreten, wie er auch das kurpfälzische in Mannheim besaß9. Auch Emanuels Amtsdauer ist unbekannt. Da 6 Wormser Urk.-Buck II Nr. 74, S. 45ff. u. Wolf, G., Zur Gesch. d. Juden in Worms (1862), S. 29ff. 7 Wolf a. a. 0. Ein Ratsmann mußte zur Zeit des Bisckofs Franz Ludwig (1694—1732) ausdrücklich bei der Verpflichtung beschwören, daß er innerhalb kurzer Zeit nach Worms kommen und dort sein Hauswesen einrichten werde. 8 Samuel Oppenheimer wird noch 16 71 als Eigentümer eines Synagogen ־ platzes in Worms genannt, also zu einer Zeit, da er schon längst in Heidelberg lebte (Gr. B. 128b). 9 Löwenstein, L., Gesch. d. Juden i. d. Kurpfalz (1895), 87; Emanuels Sohn Wolf wird noch 1727 unter den in Mannheim Schutzberechtigten aufgezählt, die auswärts wohnten.

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