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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 189

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1937-01-01
Page
Seite 189 (sequence 2)
Language
German
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Besprechungen 189 sittlichen Freiheit und der wahren Gemeinschaft als die biblische Idee des Reiches Gottes begründet, sieht Buber in der Verantwortung vor Gott, in der religiös״sittlichen Bindung des Menschen an das ״Wort Gottes“ den Weg zur Überwindung des menschlichen Trieblebens und zur Verwirk‘־• lichung des von Gott gewollten Reiches der Menschheit. Wie die dialek״ tische Theologie steht Buber im Kampf ״gegen den idealistischen Be״ griff des selbstherrlichen, weltumschließenden, welttragenden, weltschaffen״ den Ich.“ (S. 93.) Die Anerkennung der kreatürlichen Gebundenheit der konkreten menschlichen Person an einen Raumbezirk, an eine Geschichts״ stunde, an ein Volk, an eine Familie, an eine Gesellschaft, selbst an eine Berufsgruppe läßt ihn die Versuchung des Souveränitätsgedankens ab״ lehnen, ohne allerdings zu prüfen, ob nicht vielmehr der Sinn des Souve״ ränitätsgedankens allein der sei, in all diesen bestehenden Abhängigkeiten die Verantwortung des Menschen zu wahren. An der Begriffsbestimmung des Menschen als des ״Einzigen“ durch S t i r n e r wie an Spenglers biologischem Begriff des menschlichen Raubtiers wird gezeigt, wie hier die sittliche Verantwortlichkeit des Men״ sehen naturalistisch verneint wird. Die Verantwortlichkeit des Menschen aber ergibt sich für Buber nicht auf dem Boden der Ideen einer idealistischen Ethik. Nicht Ideen ist der Mensch verantwortlich, sondern Gott. Die Wahrheit des Menschen ist sein Gehorsam gegen Gott in seiner kreatür״ liehen Existenz. Während so Bube]• in der Ablehnung der autonomen Ethik und der alleinigen Anerkennung der religiösen Ethik mit K i e r g e g a a r d überein״ stimmt, lehnt er dessen Flucht aus der Welt in die Einsamkeit der nur mit Gott sich einlassenden Seele ab. ״Kierkegaard, der um die ״Gleichzeitigkeit“ mit Jesus bemühte Christ, spricht hier seinem Meister zuwider.“ Zu lieben ist Gott und der ״Genosse“, d. h. der Mensch nicht im allgemeinen, sondern der mir jeweils lebensmäßig begegnende Mensch. ״Damit, daß' Jesus beides zusammenbindet, hebt er die Wahrheit des Alten Testaments ans Licht“ Die Geschöpfe sind mir in den Weg gestellt, damit ich, ihr Mitgeschöpf, durch sie und mit ihnen zu Gott finde. Damit.lehnt Buber auch die ״Politische Ethik“ Gogartens ab, der wegen der Radikalität des Bösen im Menschen dem Staat den, Auftrag gibt, mit seiner Souveränität, mit seinem Recht über Leben und Eigentum seinei Untertanen, dem Bösen zu wehren. Nur Gott gegenüber, so hebt Buber her״ vor, kann selbst vom Standpunkt der Erbsündenlehre der Mensch als radikal böse gelten, weil Gott Gott und der Mensch Mensch ist, weil der Abstand zwischen ihnen ein absoluter Abstand ist, und weil grade in diesem Abstand und kraft seiner die erlösende Tat Gottes getan wird. Im Angesicht von Mitmenschen, von Menschengruppen und Menschen Ordnungen kann der Mensch nicht rechtmäßig als schlechthin sündhaft bezeichnet werden, weil die Distanz fehlt, die allein die Unbedingtheit zu begründen venmag. Der Begriff der menschlichen Sündhaftigkeit ist somit nicht politisch auswertbar, auch nicht in der politischen Theorie. Doch Buber lehnt die christliche Anschauung* von der Radikalität des

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