Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zwei Kapitel aus der Geschichte der Juden in Schrimm
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 2)
- Language
- German
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Zwei Kapitel aus d. Geschichte d. Juden in Schrimm 169 Mitte des neunzehnten Jahrhunderts4. 1763 bis 1766 wurde für den Neubau der vermutlich von den Russen am 29. April 1762 verbrannten Synagoge kollektiert. Hierbei wird in einer im Posener Staatsarchive liegenden Urkunde gesagt, daß das Gotteshaus 450 Jahre gestanden habe5. Über die Lage des Judenviertels bei der ältesten Stadtniederlassung auf dem linken Wartheufer ist nichts bekannt. Die 1393 auf dem rechten Ufer erbaute Neustadt wies 1609 eine Judenniederlassung auf, die in der Gegend der noch 1913 erwähnten Großen und Kleinen Judenstraße lag6. Schrimm gehörte zu denjenigen Städten, die das Recht de non tolerandis judaeis besaßen. Die Stadt war eine königliche und unterstand dem Starosten. Aber ״alle solche Rechte waren fruchtlos“. Es mußten wohl den Juden irgendwelche Machtmittel zur Verfügung gestanden haben, daß ״die betreffenden Privilegien geradezu aufgehoben oder stillschweigend übergangen wurden“. Bezeichnenderweise erhielt die Starostei von der Stadt 150 Gulden Jahressteuer, von den Juden aber 500 Gulden, die außerdem wöchentlich zwei Tonnen Bier und 16 Quart Branntwein abzunehmen hatten. Es wird allgemein angenommen, daß der Friedhof auf dem Gelände der bereits 1234 erwähnten Burg des Kastellans sich befinde. 1638 wird in der Erneuerung der Gerechtsame der Judenschaft gesagt, ״daß die Synagoge zu Szrim von Urälter alda ansäßig ist“. Aber sie müssen lange vor 1550 hier gesessen haben. In jenem Jahre wurden sie zu drei Gulden Krönungssteuer veranlagt. Ohne längst 4 Warschauer S. 20, Zeitschr. a. a. O. IV 397, Friedberg, הדפום העברי בקדאקא, Krakau 1900, S. 16, Gesamtarchiv d. deutschen Juden, Berlin, Chebra« buch Flatow S. 145a, המאסף Petersb. 1902, I 169, משבת דר״ אליעזר Altona 1815, Ende, Handschriftensamml. Lewin״Breslau Nr. 349, Archiv der Syn.״Gem. Posen, Sefer hasichronot III 78 [79] b. Die Klage ״verschollen ist der deutsche Name Strim für Schrimm“ (Deutsche Wissensch. Zeitschr. f. Polen, Posen 1926, S. 137) gilt nur für die verpolten ehemaligen deutschen Bürger. 5 Warschauer, Die städt. Archive in d. Prov. Pos., S. 239, 241, Hand״ schrift Lewin a. a. O., Kopie des Pinax der S’er חברה קדישא, einst im Bes. d. H. Dr. Heppner״Breslau, Mitteil, des Gesamtarchivs der deutschen Juden IV 127, Wundrack S. 8. 6 Wundrack S. 11.