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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 119

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 1
Article
Zum ursprünglichen Titel von Maimunis Buch der Gebote und seiner Geschichte
Date
1937-01-01
Page
Seite 119 (sequence 15)
Language
German
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IRI
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Zum ursprüngl. Titel von Maimunis Buch der Gebote 119 Titel getrennt mit selbständiger Paginierung; in 1883 haben Titelblatt Teil I: יד שרשים; Teil II:•מנין המצות. In 1866 besonderes Titelblatt für II, vgl. auch הקדמת המחבר zu I. In der gleichen Linie liegt auch die Entstehung einer Titelangabe wie תריג מצות ום׳ השרשים, wie dieselbe von später Hand dem Münchener Codex von Ibn Ajubs Übersetzung des Buchs der Gebote zugefügt wurde32, die dort freilich umsoweniger paßt, als doch Ibn Ajub bekanntlich zur Bezeichnung der Grundregel עיקר hat33. Aber auch der Titel der Polemik Nachmanis gegen das Sefer Hamizwoth Maimunis hat seine Geschichte. Die ursprüngliche Bezeichnung, welche Nachmani selbst gebraucht und wie seine Schrift auch mehrfach von den Rischonim, besonders denen seiner Schule, angeführt wird, war (wie bereits oben S. 113 kurz bemerkt wurde) einfach ספר המצות שלי) ספר המצות — darauf hat bereits Michael, Or Hachajim, 1891, S. 558, Nr. 15, hingewiesen; neuerdings mit weiteren Belegen auch Heller, Rambam-Sonderheft II des 5695 ע״פ, הארץ, S. 89; der Hinweis auf Michael fehlt bei Heller). Die Druckausgaben jedoch, schon die ed. princ. (vgl. ob. S. 115), nennen es השגות הדמ״בן♦ 32 Vgl. Steinschneider, Hebr. Handschr. d. Hof״ u. Staatsbiblioth. München, 1875, Nr. 282, S. 111. 33 Übrigens findet sich in der Tat bei einem Zitat des Buches der Gebote nach der Übersetzung Ibn Ajubs (der ja selbst die Bezeichnung ס׳ המצות gebraucht; siehe oben S. 113) die Bezeichnung מפר עקרי המצות. (Das Zitat ist enthalten in einem handschriftlichen Sammelwerk, das viele Exzerpte aus Rischonim enthält; Cod. Halberstam, קהלת שלמה. Cat. hebr. Handschr., Wien 1890, Nr. 345, § 246, S. 69. עקרי an Stelle von עיקר zu emendieren; gemäß Steinschneider, HÜ 929 N. 169). Du dieses Zitat eine Stelle aus Verbot 32 enthält, geht daraus hervor, daß ם׳ עקרי המצות dort nicht etwa bloß als Bezeichnung der Grundregeln, sondern als die des Gesamtbuches, die eigentliche Zählung der Gebote miteingeschlossen, gebraucht wurde (עקרי המצות hier also eine Bedeutungs erweiterung erfahren hat — ein Gegenstück zu der Bedeutungs Verengerung von מנין המצות)» Zum Wort״ laut des von Halberstam mitgeteilten Zitats ist (abgesehen natürlich von den Varianten zum tibbonid'i'schen Text der ed. Heller, S. 77, und der Druckausgaben; vgl. Bloch, S. 186 f.) der von Heller N. 2 (aus der Münchener Handschrift) mitgeteilte Text von Ibn Ajub zu vergleichen. Der Hinweis auf Halberstam ist bei Heller zu ergänzen. Über andere irrtümliche Titelangaben für die titellose ed. princ. des

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