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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 16

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 1
Article
Arbeiten zur Geschichte der Juden in Deutschland [Rezension]
Date
1935-01-01
Page
Seite 16 (sequence 6)
Language
German
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16 Adolf Kober Erklärung gefunden hat. Wenn auch die Ausführungen Fischers manchmal zu breit geraten sind, wenn er mit der Annahme einer gesellschaftlichen Judenschutztradition unter den besseren Bürgern zu weit gegangen ist, wenn es ferner, worauf schon Elbogen, hingewiesen hat, nicht gestattet ist, den Schutz des Landfriedens mit den Privilegien gleichzusetzen, wenn er mit־^ unter allzuviel aus den Quellen zu interpretieren sucht, so liegt doch in seinem Werke eine geistvolle, gediegene und gründliche Arbeit, die die Studien Stobbes und Scherers endlich einmal ernsthaft fortsetzt1. Die Frage des Bürgerrechts der Juden in den deutschen Städten des 13. und 14. Jahrhunderts wird auch wenigstens für Worms von Guido Kisch: ״Die Rechtsstellung der Wormser Juden im Mittelalter“ 1934 untersucht. Er führt diese Untersuchung auf Grund einer mittelalterlichen Sammlung von Wormser Rats Verordnungen in dem Heideiber״ ger Rechtskodex Pal. Germ. 163 und weist nach, daß ungefähr bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts die Juden in Worms Bürger״ rechte genossen und Bürgerpflichten getragen, die in ihrem rechtlichen Wesen mit denen der christlichen Bürger überein״ gestimmt haben. Entsprechend der mittelalterlichen Auffassung weist jedoch das Bürgerrecht der Juden notwendig Abwandlun״ gen auf, während sein Rechtsinhalt bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts durch Einschränkungen in keiner Weise beeinträchtigt erscheint. Dieser Aufsatz findet sich im Sonderheft der Zeit״ schrift für die Geschichte der Juden in Deutschland (Jahr״ gang V). Zum 900jährigen Bestehen der Synagoge zu Worms. Eine Erinnerungsgabe des Vorstands der Israelitischen Religions״ gemeinde Worms. 1934. In mehr als einem Aufsatz ist die Fest״ gäbe für die äußere und innere Geschichte der Juden in 1 Bei der Literatur über Mainz fehlt dler Aufsatz von H. Sehrohe in der ״Magenza“ (Sonderheft der Menora V 1912). Ausdruck wie ״Schutz״ leistungen des Kölners (S. 17) ״geht die gesamte Reichsjudensteuer auf den Kölner über"' sind nicht angebracht. Die Urkunde Hermanns von 1091 Okt. 9 (S. 17 Anm. 6) mit einer privatrechtl'ichen Abgabe an den Köl״ ner Erzbischof betrifft ein in christlicher Hand befindliches Haus der Judengasse.

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