Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Arbeiten zur Geschichte der Juden in Deutschland [Rezension]
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 4)
- Language
- German
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14 Adolf Kober land ist, durch die zwar grundgelehrten, aber auf schwankendem Boden stehenden Ausführungen Altmanns nicht erschüttert wird. Ich kann hier noch hinzufügen, daß man durch die Ausführungen Altmanns über die Wahrscheinlichkeit, daß Ende des 3. Jahrhunderts Juden im römischen Trier gewohnt haben, nicht hinauskommt. Von grundsätzlicher Bedeutung für die mittelalterliche Ge׳- schichte der Juden in Deutschland ist Herbert Fischer: ״D i e verfassungsrechtliche Stellung der Juden in den deutschen Städten während des 13. Jahrhundert s'\ (Untersuchung zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte hrsg. J. v. Gierlce, 140. Heft.) 1931 Verlag M. & H. Marcus, Breslau. Nachdem der Verfasser in der Einleitung den Judenschutz der reichsrechtlichen Obrigkeit, die mit der Erwähnung der Juden im Landfrieden von 1103 ihren Anfang nimmt und sodann die Entwicklung der Kammerknechtschaft behandelt hat, gibt er eine Entwicklungsgeschichte des Judenschutzrechtes in den Städten. Dieses ist unabhängig vom Reichs- und Landesjudenschutzrecht; seine Anfänge reichen bis in die Zeit der Judenverfolgung während des ersten Kreuzzuges zurück. Damals und später während des 2. und 3. Kreuzzuges treten Angehörige der bürgerlich-kaufmännischen Oberschicht für ihre jüdischen Bekannten ein; dadurch habe sich unter den besseren Bürgern eine gesellschaftliche Juden- Schutztradition herausgebildet, die zur Grundlage des städtisehen Judenschutzes im 13. Jahrhundert geworden sei. Kraft dieser ihrer allgemeinen Friedenswahrungsbefugnis und nicht kraft einer besonderen Ermächtigung zum Judenschutz schützen die Bürger des 13. Jahrhunderts die Juden. Die Stellungnahme zugunsten der Juden erklärt sich somit aus dem Interesse der Bürger, die Rechte nus ihrer exemten und autonomen Stellung dem Stadtherm gegenüber zu wahren und die bürgerliche Immunität zu verteidigen. Im Anfang des 13. Jahrhunderts verur- Sachen die finanziellen Interessen des Reiches und das erhöhte Schutzbedürfnis der Juden die Umbildung des im Landfrieden verankerten reichsrechtlichen Schutzverhältnisses in die Institution der Kammerknechtschaft. Etwa hundert Jahre später erfolgt unter teilweise ähnlichen Bedingungen die Auflösung des