Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Aus den Lehrhäusern Erez Israels im 2. - 3. Jahrhundert
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829999-2830001-2849883--52551-2850083- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Aus den Lehrhäusern Erez Israels im 2.—3. Jahrhundert 165 keinen'größeren Urlaub als diesen1. Da der Fragende ein Kohen ist, so könnte man schließen, es handle sich beim Urlaubnehmen nur um Priester, die mit Rücksicht auf die Reinheitsgesetze ausländischen Boden nicht ohne Weiteres betreten möchten2. Genauere Betrachtung des Parallelberichtes3 und besonders der unter 2. und 3. folgenden Fälle zeigt jedoch, daß nicht gerade Priester in, Betracht kommen müssen,:um von einem Urlaube zu einer Auslandsreise, der vom Meisterndem Schüler erteilt wird, sprechen zu dürfen. Die Frage gilt allgemein: Darf jemand Erez Israel verlassen, selbst im Fall, daß er zurückzukehren beabsichtigt? R. Johanan mochte keine allgemeingültige Entscheidung treffen, aber sein Segen4 an den Schüler verriet, daß er in diesem besonderen Fall einwilligt. 2. Derselbe R. Johanan sagte: ,,Nennt man dich zur Bule, so sei der Jordan deine Grenze". Ferner sagte er: ,,Man erhält Urlaub, um sich von der Bule zu befreien"5 6. Statt langer Erklärung wird ein Hinweis auf Schubart, Ägypten von Alexander d. Gr. bis auf Mohammed, 28 f. genügen, wo mit beredten Worten die: schwere Last der ״Liturgie", d. h. des auf ״Wohlhabende und Geeignete" ausgedehnten Staatsdienstes geschildert wird: ״Die Kosten besonders der höheren Ämter stiegen ins Ungemessene . . .; die Liturgie wurde aus einer Ehre zur Zwangsaushebung, zur erdrückenden Besteuerung der höheren Volkskreise . . .- Jeder suchte sich zu entziehen, soviel er konnte; sogar durch Verzicht auf sein Vermögen, wenn es nicht anders ging, und als äußerstes Mittel blieb noch die Flucht übrig"5. Von einem solchen Fall spricht auch R. Jolianan: um sich der 1 j* Ber. III, I (6a64 Ven.). 2 Dem obigen Bericht geht im j. die Frage vor: מהו שיטמא כהן לכבוד אביו ואמו, aber in der Parallelstelle j. Schebiit VI, 1 (36 c 5 a) fehlt diese Frage, die übrigens auch mit Bezug auf den Fragenden berechtigt ist. Bozra galt für R. Johanan als ausländisch; s. mein 54 ,עבר הירדן היהודל f. 3 b. Kiddusch 31 b, wo für רב אסי ר׳ יסא, ohne seiner kohenitischen Abstammung zu gedenken. 4 j. 6a!:■ אם גמרת לצאת, חבא בשלום; b: אסי נתרצית לצאת, המקום יחזירך לשלום• 5 j. Moed K. II, 3 (81 b30). Zur St. vgl. Büchler, The political and the social Leaders of . . . Sepphoris etc., 39 ff. 6 Bezüglich anderer Länder vgl. J u s t e r, Les Juifs dans T empire Romain II, 258 ff.