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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 77

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 1
Article
Frummet Meisel
Date
1932-01-01
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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Frummet Meisel 77 Nachdem ich nun glaubte, eine sittliche Verfehlung ausschließen zu sollen, was also blieb anderes übrig, als die Ursache des Zerwürfnisses in den selbständig ohne Wissen Meiseis getätigten Geschäften Frummets zu suchen. Dafür aber bot mir die von mir veröffentlichte Urkunde aus dem steiermärkischen Landesarchiv eine feste Handhabe. Daß im Mittelalter auch Frauen Geschäfte getätigt haben, habe ich nie bezweifelt; insbesondere verweise ich Lieben da auf die treffliche Schrift von Moses Hoffmann, ,,Der Geldhandel *der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum JahrelBöO“* 1, wo die außerordentlich starke Beteiligung der jüdischen Frau an der wirtschaftlichen Tätigkeit bereits im frühen Mittelalter hervorgehoben wird, die, wir dürfen es ruhig sagen, bis in die Neuzeit hineinreicht. Und wenn mich ferner Lieben auf die von Landau und Wachstein veröffentlichten jüdischen Privatbriefe2 hinweist, wo alle Frauen mit einer einzigen Ausnahme sich bloß als Tochter des N. N., unter völliger Übergehung des Namens des Gatten bezeichnen3 4, so habe auch ich ja dies niemals angezweifelt und ich könnte Lieben zahllose andere Urkunden aufzeigen, wo dies ebenfalls der Fall ist, wie etwa im 1. Bande meiner demnächst erscheinenden ,,Urkunden und Regesten aus der Steiermark'f4. Daß Frummet also auf der Urkunde sich bloß als Tochter des Arztes Isak unterfertigt, habe ich durchaus nicht beanstandet. Wohl aber habe ich beachtlich gefunden, daß, obschon in der Urkunde es heißt, Sprinczenstain habe von ,,dem erbären Mar (c) us Maysel Judt, Burger und handelsman zue Prag“ achthundert Taller geliehen und es dann weiter am Schlüsse heißt: ״desgleichen auch das harte Urteil des Anonymus stimme mit den Angaben des David Gans nicht überein, allerdings ohne eine weitere Bemerkung daran zu knüpfen. 1 In den von Schmoller und Sering herausgegebenen Staats- und sozialwissenschaftlichen Forschungen, Lpz. 1910, Heft 152, S. 99 f. 2 Quellen und Forschungen zur Geschichte der Juden in Deutsch-' Österreich, Wien 1911, Band III. 3 Übrigens kein glücklich gewähltes Beispiel, weil ja bei diesen Privatbriefen der Empfänger des Briefes genau wußte, wessen Gattin die Schreiberin ist, was aber nicht der Fall ist bei Grabinschriften, die doch auch von Fremden gelesen werden, welche den Verstorbenen nicht gekannt haben. 4 Allerdings wird auch da in den meisten Fällen nur der Name des Gatten, nicht aber der des Vaters genannt.

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