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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 1 · p. Seite 70

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1930-01-01
Page
Seite 70 (sequence 2)
Language
German
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70 tums über das Judentum hinaus zum Eheproblem ist, daß es die Scheidung negiert hat und das Ideal der Monogamie aufgestellt hat, so gefaßt, daß eine neue Ehe nach dem Tode des Partners als Bruch der Treue gilt. Um zu zeigen, wie das Christentum mit seiner Stellung zur Ehe innerhalb der damaligen Welt stand und aus ihr herauswuchs, legt er die Stellung der herrschenden Philosophie und der im Römerreich vertretenen antiken orientalischen und abendländischen Religionen dar. Uns interessiert hier im besonderen das Kapitel über das Judentum. Hier nun sind bei aller Anerkennung der Belesenheit des Verfassers und seinem deutlich hervortretenden Willen zur Objektivität, mancherlei Ausstellungen zu machen. Es ist so, daß der Verfasser unbewußt noch erfüllt ist von mancherlei Vorstellungen, die die Wissenschaft bereits überwunden hat. Noch immer ist ihm die jüdische Frömmigkeit wesentlich von dem Lohngedanken beherrscht, ihr Typ nicht etwa das Gesetz, was richtig wäre, sondern die Gesetzlichkeit. Er läßt das Wesen der Ehe im Judentum hei aller Anerkennung des sittlichen Ernstes in allen Fragen des Geschlechts- Verkehrs gänzlich gegründet sein auf den Willen zu legitimer Kindererzeugung; und er vermißt in der jüdischen Auffassung von der Ehe ihre Wertung als einer geistigen Gemeinschaft. Auch bei der christlichen Stellungnahme in jenem Jahrhundert, sowohl bei der Ablehnung der Ehe als auch bei ihrer Duldung und Anerkennung, fehlt ihm diese Wertung, wo Ansätze dazu vorhanden sind, s cheinen sie ihm aus dem Hellenismus ein zufließen. Ist denn aber dieses Urteil über das Judentum in seiner Stellung zur Ehe richtig? Es wäre zunächst, ganz unabhängig von der Beurteilung der jüdischen Einstellung zu sagen: ist denn diese Fragestellung des Verfassers überhaupt richtig?־ Unsere Art der Wertung der Ehe als einer idealen geistigen Gemeinschaft ist in gewissem Sinne eine moderne Anschauung, es geht überhaupt nicht an, Ideen unserer Zeit in dieser Form in der Antike zu suchen. Aber insoweit diese Wertung der Ehe als geistiger Gemeinschaft etwas Zeitloses und Ewiges ist, wie kann sie der Verfasser in den jüdischen Stimmen überhören? Man nehme, um nur ein Beispiel anzuführen, das berühmte Kapitel vom Biederweib in Spr. Salomo vor; wenn es dort, ganz seltsam und vieles Nachdenken aufgebend, zum Lobe der Frau heißt: ,,bekannt ist in den Toren ihr Mann, wenn er mit den Aeltesten des Landes im Rate sitzt“, so ist das ein sprechender Ausdruck des Bestehens einer geistigen Gemeinschaft. Oder ist das schöne Wort aus der Jakobgeschichte, ,,daß die sieben Jahre in seinen Augen nur wie wenige Tage waren, weil er sie liebte“ nur Ausdruck des Sinnlichen und des Willens zur Kindererzeugung und nicht Geistigkeit? Man kann also mit größerem Rechte als der Verfasser es vom Hellenismus tut, vom Judentum sagen, daß die Ansätze zu einer Wertung der Ehe als geistige Gemeinschaft vom Judentum einströmen. Aber kann man in diesen Dingen überhaupt eine Religion oder eine geistige Strömung irgendwelcher Art als eine Einheit fassen? Es gibt heute Millionen, denen in ihrer Ehe die Erhabenheit der geistigen Gemeinschaft ferngeblieben ist, und es hat vor Jahrtausenden Viele gegeben, die sie tiefst erfühlten; hier sind die Menschen die Hauptsache und nicht die Lehre. In der Frage der Scheidung ist ohne weiteres die urchristliche Anschauung, daß Ehe Ewigkeit sein muß und Scheidung unstatthaft, und wo sie doch eintreten muß, die Wiederverheiratung nicht zu erlauben sei, als die höhere angenommen, es wird gar nicht versucht, auf die sittlichen Motive einzugehen, die im Judentum zur Möglichkeit der Trennung und zur Gestattung der Wiederverheiratung führten. Es geht aber nicht an, einfach die eigene Stellung als das Höhere anzusetzen und sich mit der sittlichen Tendenz der gegenteiligen gar nicht auseinanderzusetzen. Die Zitate aus dem Talmud sind in der Regel richtig gedeutet; an folgenden Stellen ist sie verfehlt. Das bekannte Wort: ,,ist deine Tochter reif, so laß deinen Sklaven frei und gib ihn ihr zum Mann“ (Pesachim 113 a) bat nicht den Sinn, daß man die Tochter nicht der Kindererzeugung fernhalten, sondern ist als Mahnung gedacht, die Tochter vor den Möglichkeiten außerehelichen Verkehrs zu bewahren. (Hier und an anderen Stellen zitiert der Verfasser leider nur aus zweiter Hand, aus Bacher und nicht direkt aus der Quelle.) Gänzlich mißverstanden ist eine Stelle in Kethuboth 49 b, in der von der Unterhaltspflicht gegenüber den Töchtern die Rede ist, die als Verurtoihmg der Kindesaussetzung gedeutet wird, von ihr ist da gar nicht die Rede, sie spielt im Umkreis der jüdischen Denkweise überhaupt keine Rolle, weil sie

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