Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Nachwort zu diesem Aufsatz
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 4)
- Language
- German
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34 zweitens (Ha) von Prozessen zwischen einem Durchreisenden (אפסנאי) und einem Ansässigen oder (Ilb) zwischen zwei Fremden. Fall Ha wird in TRG § 1 geregelt. R. Simson nimmt nicht darauf Bezug. Was ich gegen § 4 angeführt habe, übergeht F. mit Stillschweigen. Zu § 5 genügt es, nochmals die Erklärung des aus dem Rheinland stammenden R. Elieser b. Joel Halevi (bei F. S. 108) zu zitieren: ... אבל אם הרוב הסכימו והמיעוט מיהו׳ חלה הגורה עליהם בעל כרחם .... והארכתי לפרש לפי שיש מרבותי שהיו אומרים. דהא דתניא רשאין בגי העיר לקיים תנאם ולהסיע על קיצתם, ה״מ אם כולם נאותו יחד והוא עמהם ושוב עבר על תנאם ..., אבל בלא דעתו לא אלימי לעשות ..., כך היה אומר מורי הזקן ממיץ זצוק״ל, ואני את אשר עם לבבי כתבתי ♦ ♦ .. Weder der Schreiber noch seine Adressaten noch seine Lehrer scheinen etwas von dem ganz unzweideutigen TRG § 5 gewußt zu haben, derselben Takana, die in einem Responsum des R. Meir von Rothenburg als R. Gerschom zugehörig erklärt wird1. Hier läßt sich nichts fortinterpretieren. Uebrigens war die Frage noch nicht einmal am Ende des 13. Jahrhunderts vollkommen geklärt. Aber darauf kann hier nicht eingegangen werden. In der Beurteilung des Inhalts der תקנות שו״ם scheint F. mir zuzustimmen. Es bestehen keine sachlichen Differenzen zwischen den drei Rezensionen. Die chronologischen Fragen sind unter diesen Umständen ziemlich belanglos geworden; denn in die näheren Umstände der Versammlung oder etwa der zwei Versammlungen, wie F. will, erhalten wir doch keinen Einblick. Aber wenn F. jetzt die von ihm angenommenen drei Versammlungen auf zwei reduziert, so ist es seine Pflicht, zu untersuchen, wie die überlieferten Texte sich in die neue Konstellation einfügen, und daran dürfte seine Hypothese scheitern. Was den Gesamtinhalt des unzweifelhaft an Stoff und Anregungen reichen Buches von F. betrifft, so habe ich weniger die Lücke von 1381—1603 empfunden2, als die fehlende systematische Bearbeitung des gesamten Responsenmaterials vom 10. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, die uns beide über die strittigen Punkte viel gründlicher aufklären wird als alle Kritik und Kombination. Wenn einmal der Boden in dieser Beziehung besser vorbereitet ist, würde ich mich freuen, die Diskussion mit Herrn Finkeistein fortsetzen zu dürfen. 1 Es ist mir gar nicht eingefallen, diese Tatsache beiseite schieben zu wollen. Ich habe nur hypothetisch einen Verdacht gegen das Zitat ausgesprochen, aber ich mute" keinem zu, ihn als berechtigt anzuerkennen, und ziehe keine Folgerungen daraus. 2 Materialien für diese Zeit finden sich bei Graetz, Geschichte der Juden, Bd. 8, Note 5, bei Horovitz, Frankfurter Rabbinen, in dem Buch von Feiichenfeld über Josel von Rosheim, in der Zeitschr. f. Gesch. d. Juden 3n Deutschland, Bd. 3, 248 L, 315 f., und MGWJ, Bd. 28, 36 f.