Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Probleme der talmudischen Dialektik
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 19)
- Language
- German
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66 nicht nur in der Geschichte der Wissenschaft einnehmen, sondern zu den großen Mächten in der deutschen Geschichte, ja der Welt־־ geschichte gehören, so waren auch die Tannaim und die Amoraim mehr, als bloße Schriftgelehrte. Sie waren die Kämpfer für das Judentum, seine Erhalter, seine Schützer und Verteidiger. Ein Werkzeug bei der Wiederherstellung der geschwundenen, bei der Erhaltung der gefährdeten Einheit des Judentums war für sie die Sebara, das Denken in seiner geschärften und entwickelten Form* war die Dialektik. ________ (Schluß folgt.) Wer war der Hebräer, dessen Werke Hrabanus Maurus benutzt hat? Von Stadtrabbiner Dr. Rieger in Stuttgart. Von jeher haben zwei Aeußerungen des Schöpfers des deutschen Schulwesens, des späteren Erzbischofs von Mainz, Hrabanus Maurus (776—856), in denen er von Schriftauslegungen ,,eines gegenwärtig in der Kenntnis des Gesetzes blühenden Hebräers“, berichtet, die er benutzt habe, das höchste Interesse erregt. Er sendet 829 dem Abte Hildoin, dem Kanzler Ludwigs des Frommen, seine Erklärung der Königsbücher, die er für die Brüder in Fulda verfaßt hatte, und erwähnt in dem einleitenden Schreiben: ,,Außerdem habe ich die Ansicht eines gegenwärtig in der Kenntnis des Gesetzes wohlerfahrenen Hebräers, die er als Ueberlieferung der Hebräer über die Kapitel dieses Buches, zu besitzen behauptet hat, an nicht wenigen Stellen zugleich unter Angabe seines Namens eingefügt, nicht als ob ich irgendwem seine Maßgeblichkeit einreden wollte, sondern lediglich anführend, was ich geschrieben vorgefunden habe, wobei ich die -Zustimmung dem Urteil des Lesers überlasse1.“ Diese Angabe wiederholt Hrabanus in einem Briefe, in dem er König Ludwig dem Deutschen seine Erklärung zu den Büchern der Chronik widmet (ca. 834—838), die auf Veranlassung des Archidiakonus Gerold entstanden war: ,,Ebenso habe ich an sehr vielen Stellen die Ansichten eines gegenwärtig in der Kenntnis des Gesetzes blühenden Hebräers eingefügt, nicht etwa als ob ich den Leser wider Willen zu einer Anerkennung ihrer Ueberlieferung verleiten wollte, sondern vielmehr dies seinem Urteile und seiner Billigung überlassend“2. Obwohl die Redewendung ,,quod scriptum repperi“ im Briefe an Abt Hildoin ein deutlicher Hinweis darauf war, daß es sich in beiden Mitteilungen nicht um die persönliche Belehrung durch einen gelehrten Juden, sondern um die Benutzung eines ihm vorliegenden Werkes handelte, ist es seitdem widerspruchslos angenommen worden, daß Hrabanus Maurus einen bibelkundigen jüdischen Zeitgenossen zur Erklärung der heiligen Schrift zu Rate gezogen hat3. Ich selbst habe sogar versucht, auf Grund einer Angabe in Salomo Lurias 1 Epistolae Karolini aevi toimis III (Berlin 1899) S. 4036. 2 Das. S. 42334. 3 Graetz, Geschichte der Jud^n 5 (1860) S. 249; Julius Aronius, Regesten zur Geschichte der Juden (1887) ’S. 42, Nr. 101.