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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1923) · p. Seite 35

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1923)
Article
Die Lehre vom Heiligen Geist im Judentum und in den Evangelien
Date
1923-01-01
Page
Seite 35 (sequence 10)
Language
German
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35 evangelischen Theologen V sondern auch von manchen Vertretern der kritischen Richtung 1 2 behauptet wird, die erst bei Paulus und Johannes mit griechischen Einflüssen rechnen... ln diesem Kampfe hat L. — fast möchte man Tacitus zitieren— nicht jedes Treffen, aber den Feldzug gewonnen. Gerade wenn man sich nicht nur an einzelne Aeußerungen hält, worauf ein Nichttheologe wie L. angewiesen war, sondern dem Volksgeist selbst in seinem unbewußten Streben zu lauschen sucht, ergibt sich, daß die Synoptiker sich manchmal selbst da, wo sie sich auf den Wortlaut des A. T. berufen können, mit dem Drang nach Vergeistigung des Begriffes im W i der- Spruch befinden, der in der Bibel beginnt und in der rabbinischen Zeit Früchte trägt. Wenn das werdende Christentum — im Streben nach Verinnerlichung gewiß mit den besten Vertretern des Rabbinismus einig — sich dieser Entwicklung widersetzt, so lehrt uns das die ablenkende Kraft des hellenistischen, d. h. des auch, von Griechenland aus stark beeinflußten Volksglaubens der Zeit ermessen. Und wir lernen, daß eine Sprachentwicklung, wie wir sie in unserem ersten Aufsatz (MGWJ 66, 169 ff.) für den Geistbegriff verfolgt haben, nicht von selbst kommt, — nach Rudolf Ottos Bild: wie die Milch sauer wird vom langen Stehen, sondern daß zur Reinerhaltung, geschweige denn zur organischen Weiterbildung des biblischen Begriffes ein hoher Grad religiöser Kraft und nahe seelische Verwandtschaft mit den Gottesmännern der Bibel erforderlich, war. Der Bärge nach biblischem Recht. Ein bibelexegetischer Versuch auf rechtsvergleichender Grundlage. Von Rabbiner Dr. Armin Abel es in Wien: (Schluß) III. Auf welchem Wege ist die Bürgschaft als Verhaftu ng einer freien Person für einen garantierten Erfolg zum akzessorischen Schuld- Verhältnis im Sinne der römischen Pandektenlehre und des heutigen Privatrechtes geworden? Oder kürzer ausgedrückt, wie ist aus dem Hafter mit der eigenen Person ein Schuldner geworden? Für das römische Recht wurde die Antwort auf diese Frage bereits im vorhergehenden Abschnitt erteilt. Das römische Recht hat das Ver- 1Nach, Lern me, Christliche Apologetik (1922) 123 •ist der Geist Gottes im A. T. als Vorstufe zum NTlichen aufzufassen. a Vgl. die L. 4 f. angeführten Aeußerungen von Norden und Harnaek sowie Nielsen a. ä. 0. 425. ,,Der jüdische Theolog fühlt sich in den 3 ersten Evangelien noch zu Hause“, wo eine ähnliche Stellungnahme Gunkels mitgeteilt ist. Richtig dagegen .Strack- Billerbeck, Komm. I 49 f. ,,So bedeutet Mtth. 1, 18 dem jüdischen Denken gegenüber ein absolut Neues.“ 3*

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