Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 2)
- Language
- German
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Wollte man die Traditionsquellen allein zu Rate ziehen, so hätte man die ganz bestimmte Antwort, daß הזמה entsteht, wenn eine zweite Zeugengruppe der ersten ein alibi vorhält. Nun wies Geiger auf die angebliche Parallele aus der Busanna-Legende hin, wo die הזמה schon konstatiert wird bei einem in der ersten Zeugengfuppe entdeckten Widerspruch. Es ist also eine zweite Zeugengruppe, gar nicht notwendig.. Geiger bleibt bei diesem Schritt nicht stehen. Er will in dön Traditions quellen selbst Spuren dieser Auffassung, die er für die alte und ursprüngliche hält, gefunden haben. Diese Spuren sollen in den Worten עד שידמו את עצמן enthalten sein. H. verfolgt die These mit Heranziehung des ganzen einschlägigen Materials und mit Berücksichtigung der Auseinandersetzungen D. Hoffmanns. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er den älteren talmudischen Autoritäten, aus denen eigentlich für die neue Wendung der Frage nicht viel zu holen ist. Die Frage gewinnt aber dadurch jedenfalls eine mehrseitige Beleuchtung. Der Nachweis, daß die Susannalegende keine Parallele zu einer älteren traditionellen Auffassung enthalte, wird durch H, noch mehr vertieft. Dazu kommt indes: wenn man schon seit Julius Africanus die Unwahrscheinlichkeiten in der Susannalegende vielfach betont hat, warum soll gerade das wahrscheinlich sein, was der unzweideutig ausgedrückten Auffassung in der jüdischen Traditionsliteratur widerspricht? Ueberdies scheint der hellenistische Fabulist auf die exakte Nachbildung eines realen Strafgerichts Verfahrens kein Gewicht gelegt zu haben. Richterkollegien für Kapitalverbrechen sollten bloß aus zwei Mitgliedern bestehen? Und diese sollten gleichzeitig auch die Funktion von Zeugen übernehmen können? Und wie rasch die Szene wechselt! Aus den Richtern werden Angeklagte. Der geniale Einfall oder eine höhere Eingebung, die Zeugen unabhängig von einander auszufragen, enthüllt den wirklichen Tatbestand, und die schuldigen Richter oder Zeugen erhalten die wohlverdiente Strafe. Sie werden hingerichtet. Diese schlichte, fürs junge Gemüt berechnete Konstruktion eines Märchens gehört doch eher in die Kinderstube als in die Kriminalistik hinein. Soll dieser Legende irgendein Motiv abgewonnen werden, so muß sie vor allem auf die einfachste Form gebracht werden. Und diese wäre etwa folgende: Ein unschuldig verurteiltes Frauenzimmer wurde vom Tode errettet, indem es gelungen ist, die Falschheit der Zeugen nachzuweisen, und infolge dieses Nachweises wurde das gegen die Frau ausgesprochene Todesurteil an den Zeugen vollstreckt. — Das kann der Kern der Legende gewesen sein. — Was folgt aber aus dieser primären Form? Der pharisäische Grundsatz לא הרגו כהרגין, daß nämlich die Todesstrafe an den falschen Zeugen schon vollzogen wird, bevor noch ein Justizmord geschehen ist. Was die Worte עצמן m עד שידמו betrifft, so bleiben diese, welche Variante immer genommen wird, dunkel, wenn man sich der hinzugefügten Definition entledigen will. Für Worte, die einer bestimmten Fachsprache entnommen sind, muß das Fach selbst die Erklärung bieten. Wir fahren daher am Besten, wenn wir eine talmudische Redeweise durch den Talmud selbst erklären lassen1. Die zweite These ist der bekannte Negationsschluß כאשר זמם ולא כאשר עשה. Raschi, Maimonides, Ritba u. a. zitieren ihn als Quelle für הרגו אין נהרגין. In 1 Besondere Erwähnung verdient j. Makk I 7, wo zu den Worten Dt 1916 לענות בו סרה .hinzugefügt wird בו ולא בעדותו. Rabbiner Dr. S. Kaatz-Hindenbürg machte mich persönlich darauf aufmerksam. Vgl. חורה חמימה z. St.