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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1921) · p. Seite 70

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1921)
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 70 (sequence 28)
Language
German
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70 Die Stellg« d. Jud.i. d. 1793 u. 95 v. Preuß. erw. poln. Prov. z. Z. d. Besitznahme. entnehmen, daß in Lissa 18 jüdische.Buchhändler lebten1). Innerhalb der Gemeinde wurde Wissen noch höher geschätzt als geschäftlicher Erfolg und die Gelehrsamkeit unter anderem durch Steuererleichterung gefördert2). Neben der Aristokratie der Wohlhabenden gab es eine solche der Gelehrten3), zu der man aber um so schwerer gerechnet wurde, als beinahe alle Gemeindemitglieder sachverständig waren. Diese Sachverständigkeit, die geistige Schulung wurde der dialektischen Methode des Talmuds verdankt, die unter den Sonderverhältnissen der polnischen jfudenheit gerade in Polen ihre besondere Ausprägung erhalten hatte. Die durch die ständigen Prozesse, die mangelhafte polnische und die eigene Gerichtsbarkeit begünstigte fortlaufende Weiterbildung des talmudischen Zivilrechts hatten haarspaltende Urteilskraft die übrigen Geisteskräfte überwuchern lassen und dem Talmudstudium in Polen — um mit Grätz zu reden4) — die Methode der ,,Advokatenkniffigkeit‘c gegeben. Gewiß war es bedauerlich, daß Einfachheit und Natürlichkeit zugunsten einer geistigen Frühreife vernachlässigt wurden5), aber letzten Endes bedeutete dies die Juden Polens so eigentümlich auszeichnende Wissen im ursprüngliebsten Sinne des Wortes für sie Macht. Auf ihm und seiner Methode unerbittlichen Scharfsinns beruhte ihre Überlegenheit über ihre Umgebung6); in der Gewißheit ihrer geistigen Eigenart hatten sie eine Art von Selbstgefühl, das sie alle Widerwärtigkeiten leichter nehmen ließ. 1J Lewin 118. 2) Bloch 593. 3) In Lissa durften zum Wahlmann nur Leute gewählt werden, die 20 Gulden Gemeindesteuern bezahlten oder Gelehrte waren. Lewin 85. 4) ־ Grätz X. 63. 6) Grätz X. 57 und 62 f. ף Z. VII. 257. (Fortsetzung folgt.)

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