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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1918-01-01
Page
Seite 68 (sequence 3)
Language
German
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68 Besprechungen. Testamente, Ehepakten, Verträge und Briefe in hebräischen Originalen und meist einer im Auftrag des Verlassenschaftsgerichts gefertigten Übertragung. Von den Dokumenten werden die auf Samson Wertheimer und Judith Oppenheimer bezüglichen als die wichtigsten vollständig, die übrigen nach ihrem wesentlichen Inhalt und zwar immer in dem Wortlaut und der Schreibweise des Originals wiedergegeben. Es sind insgesamt 292 Nummern von Übertragungen: 1 bis 271 Nachlässe, bis 274 Eheverträge, bis 285 Testamente, bis 291 Dekrete, die letzte Nummer enthält einen Stammbaum des Isaak Nathan Oppenheimer. Ein Anhang bietet 20 Eheverträge und Testamente im hebräischen Original. Auch hier erleichtert ein sehr gutes Personen- und Ortsregister noch wesentlich den Gebrauch. Die Materialsammlung erstreckt sich familiengeschichtlich ziemlich über denselben Personenkreis, den die Inschriften umfassen. Dennoch ergänzt sie ihn mannigfach dadurch, daß die Erbberechtigten amtlich festgestellt und damit reiches genealogisches Material gesichert wird, dann aber auch durch die zahlreichen Namen, welche in den Handelsbeziehungen auftauchen und bei der amtlichen Regulierung des Nachlasses mit aller Gründlichkeit vermerkt werden. Taglicht hat in fortlaufenden Anmerkungen mit gründlicher Umschau in der Literatur sich bemüht, die einzelnen Persönlichkeiten festzustellen und famiiiengeschichtlich einzureihen. Wie sehr es da trotz aller Vorarbeiten noch an Material fehlt, zeigt z. B. der als No. 292 bereits erwähnte Oppenheimersche Stammbaum, der selber wieder sehr viel neues liefert. Darüber hinausgehend bilden aber die Nachlässe auch für die Rechts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte der Juden eine weil amtlich gestempelte und geprüfte, darum einwandsfrei zuverlässige und bedeutsame Quelle. Der Herausgeber legt in der allgemeinen Einleitung, die er vorausschickt, zunächst die Ergebnisse für die Rechtsstellung der Juden im Staate wie auch besonders im öffentlichen Rechtswesen jener Zeit dar. In einem weiteren Abschnitt werden Umkreis und Art der von den Juden betriebenen Geschäfte auf Grund der Nachlässe' gezeichnet und besonders stark das anderweitig schon erkannte Ergebnis unterstrichen, daß der vorgebliche Reichtum fast aller dieser berühmten Hofjudenfamilien in Wirklichkeit nur eine Fiktion auf dem Papier war. Die Häuser Oppenheimer, Sinzheimer,

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