Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden in den Balkanstaaten
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in den Balkanstaaten. 59 und trotz der starken Ungeneigtheit der serbischen und rumänischen Vertreter, auf welche die amerikanischen und französischen Unterhändler trotz aller Mühe keinen Einfluß erlangen konnten, wurde in der Konferenz durchgesetzt, daß zunächst für Bulgarien religiöse Freiheit aller Untertanen proklamiert wurde. Nach allen Anstrengungen kam man auch für Serbien, ungeachtet des heftigen Widerstandes Rußlands, zu dem gleichen Resultate. Was Rumänien betraf, so verzichtete Rußland auf seinen Widerspruch, und nach langen Debatten wurde als Beschluß des Kongresses verkündet, daß die Verschiedenheit religiöser Überzeugungen und Gebräuche gegen niemanden als ein Grund zur Ausschließung oder Unfähigkeit für bürgerliche und politische Rechte, Ehren, Ämter und Ausübung von Handwerk und anderer Tätigkeit benutzt werden dürfe. Vielmehr wurde Freiheit und unbeschränkte Übung ihres Kyltus allen Untertanen zugesagt und jede Beschränkung in der Bildung von Gemeinden und in ihrer Beziehung zu ihren geistlichen Führern aufgehoben. Während dieser Beschluß für alle Balkanstaaten galt, wurde für Rumänien noch ein besonderer Artikel hinzugefügt, in dem es hieß: »Bürger und Untertanen aller Mächte, Kaufleute und andere, sollen in Rumänien ohne Unterschied des Glaubens auf Grund voller Gleichheit behandelt werden«. Zu diesem Resultat hatten Amerika, Frankreich, England und Deutschland1) in gleicher Weise mitgewirkt; alle empfingen den Dank der Vertreter der großen jüdischen Organisationen. Die Balkanstaaten verhielten sich diesen Beschlüssen gegenüber in sehr verschiedenartiger Weise. Serbien, Bulgarien und die Türkei führten die Anordnungen durch Gesetze aus, obgleich es auch in den genannten Staaten an widrigen Zwischenfällen nicht fehlte, Rumänien allein leistete passiven Widerstand und 2) Es ist höchst charakteristisch, daß der greise Kaiser Wilhelm im Grunde nicht dafür war, auf die Gleichberechtigung der Juden zu dringen, sich aber in seiner großartigen Loyalität den gef aßten Beschlüssen durchaus fügte. Vgl. die merkwürdigen Ausführungen S. 75 und Anmerkung daselbst, die vielleicht doch eine kritische Besprechung, möglicherweise eine Berichtigung verdienen.