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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 1 · p. Seite 79

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 1
Article
Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
Date
1914-01-01
Page
Seite 79 (sequence 17)
Language
German
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Die Schuldermot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1S54). 79 Lebensrenten auf deren Amortisation hingearbeitet Jetzt aber, da die Gemeinde als solche am Vorabend ihrer Auflösung stehe, weil die Verfassung keine besonderen Korporationen mehr dulde, sondern nur Bürger kenne, die denselben Gesetzen unterworfen seien, sei es klar, daß für sie weder die Hoffnung noch das Mittel bestehe, von den Schulden sich frei zu machen. Außerdem verschwinde mit der Auflösung die einzige Unterlage für ihre Schulden. Im günstigsten Falle würden ihre Liegenschaften und ihr Mobiliareigentum, wie sie in der vorliegenden Adresse erwähnt seien, für die Abtragung derselben Verwendung finden. Bei dieser Lage der Dinge können nicht mehr wie früher wo die Gesamtheit kontraktmäßig verantwortlich gemacht wurde, die einzelnen als Schuldner angesehen werden. Vielmehr seien sie in dieser Hinsicht, ebenso wie die übrigen Bürger der Stadt Metz bezüglich der von ihr gemachten Schulden zu behandeln, da doch auch die Gläubiger den einzelnen gegenüber vollständig machtlos dastehen. Alle Anerkennung aber verdiene das Bestreben der Metzer Juden, ihre ehemalige Gemeinschaft von den auf ihr lastenden Verpflichtungen frei zu machen. Und dies dürfe sie wohl zur Hoffnung berechtigen, mit der Überreichung ihres Gesuchs an die Nationalversammlung einem solchen Ziele sich genähert zu haben. Diese dürfe sich wohl, ihrem Wunsche entsprechend, bereit finden lassen ein provisorisches Dekret zu erlassen, das die Einstellung eines jeglichen von den Gläubigern gegen sie eingeleiteten Verfahrens zur Folge haben werde. Ferner dürften sie wohl im Hinblick auf den Ursprung der Schulden, die nicht vorhanden wären ohne die während 75 Jahre zu Unrecht von ihnen erhobenen Abgaben, an den Gerechtigkeitssinn der Nation appellieren, die mit der Aufhebung der Korporationen und der Einnahmen der Städte es für billig erachten werde, ihre Schulden zu übernehmen. Den Juden allerdings sei bereits der Rat erteilt worden,

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