Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 2)
- Language
- German
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64 Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). vor allein der Rückstände, eine ernste Stockung ein. Zunächst waren es die Landgemeinden, die schon früher die Lasten auf die Stadtgemeinde Metz allein abzuwälzen suchten und jetzt Überhaupt jeden Steuerbetrag, zumal den für die Tilgung der Schulden, verweigerten. Die Gemeinde- Vorsteher sahen sich bald in die größte Verlegenheit versetzt. Sie selbst hafteten unter solidarischer Verbindlichkeit für sich und ihre Nachkommen für die Gemeindeschulden. Die Gläubiger, die auf den regelmäßigen Genuß der Jahresrente rechneten, drängten und machten die Vor- Steher verantwortlich. Letztere sahen die Notwendigkeit ein, Mittel und Wege ausfindig zu machen, die Gemeinde für die für ihre Mitglieder geleisteten Vorschüsse schadlos zu halten, für die zum Zwecke der Schuldentilgung bestehenden Jahresrenten Sicherheit zu bieten und den jährliehen regelmäßigen Ausgaben gerecht zu werden. Im Laufe der Jahre sind die Landgemeinden mit einer Summe von mehr als 400.000 L. im Rückstand geblieben. Die Juden von Metz schuldeten ebenfalls eine große Summe an Rückständen, Steuern und Gebühren. Im Jahre 1789 war eine Steuerrolle der von den Juden des platten Landes herrührenden Rückstände festgelegt und von dem Intendanten der Generalität für vollstreckbar erklärt worden, in der Höhe von 440.179 Fr. und zwar mit 9070 Fr. 8 so! jährlich. Im Jahre 1790 wurde eine andere Steuerrolle der von den Juden in Metz und ihren Anverwandten herrührenden Rückstände festgelegt und im Jahre 1791 von dem Direktorium des Distrikts für vollstreckbar erklärt. Man war entschlossen, gegen die einen und die anderen gerichtlich vorzugehen, Aber die neue Einteilung Frankreichs war vollzogen, ein großer Teil der Steuerpflichtigen war über mehrere Departements zerstreut. Seitdem auch für die Israeliten die Freizügigkeit in Kraft getreten war, suchten viele, die unter den früheren