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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 83

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 83 (sequence 10)
Language
German
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Die Judengesetzgebung Friedlich Wilhelms 11. 83 Wilhelm eine Sentenz des Obertribunals, das im Gegensatz zum Kammergericht das Testament des reichen Moses Isaac für gültig erklärte trotz der angefochtenen Klausel, daß keines seiner Kinder, welches nicht bei der jüdischen Religion verbleibe, Zins und Kapital eines von ihm gestifteten Fideikommisses zu beanspruchen habe1). Die Kabinettsordre, welche der König hierbei an den Großkanzler von Carmer zum Zweck der öffentlichen Bekanntgabe richtete, sprach dem obersten Gerichtshof mit besonderem Pathos die Zufriedenheit des Herrschers aus. Es klang wie ein Regierungsprogramm, wenn sie versicherte, er werde es niemals gestatten, daß die strengste Gerechtigkeit auf irgend eine Weise gehindert und das Recht gebeugt werde; ein jeder Untertan, er sei Jude oder Christ, solle sich des Schutzes der Gesetze zu erfreuen haben* *). Wenn auch, bald darauf eine neue Kabinettsordre festsetzte, daß vom nun an in jüdischen Testamenten Bedingungen ähnlichen Wortlautes für nicht geschehen und unverbindlich geachtet werden sollten3), so verlor der Fall darum wenig von seiner Bedeutung. Er wirbelte ziemlich viel Staub auf, man sah in ihm eine außerordentliche Begünstigung der Juden. Man warf die Fragen auf, warum man sonstiger London 1788. S. 58, Anm., Henriette Herz. Ihr Leben und ihre Erinnerungen, herausg. von J. Fürst. Berlin 1850, S. 93 und die nicht ganz zutreffende Zusammenfassung bei Graetz, Geschichte d. Juden XI, S. 141. ») König, S. 320 ff., Geiger, I, S. 114, Allg. Ztg. d. J. S. 204, [= Martin Philippson, König Friedrich Wilhelm II. von Preußen u. die Israeliten. Allg. Ztg. des Judenthums. 42. Jahrgang. Leipzig 1878.] L. Geiger, Vor 100 Jahren (Ztschr. usw. III. Braunschweig 1889), S. 205 ff. *) Abgedruckt bei König, S. 325. s) R. F. Terlinden, Grundsätze des Juden-Rechts nach den Gesetzen für die Preußischen Staaten. Halle 1804, S. 29 f., 62, 165 f., 224 Rönne und Simon, S. 115, 212, 481, Allg. Ztg. d. J. S. 204, Geiger a. a O., S. 208; Reskript und Kabinettsordre sind abgedruckt N. C. C. VIII, 1786, Nr. 63, S. 197 ff. 6*

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