Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Männer der großen Versammlung und die Gerichtshöfe im nachexilischen Judentum
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 10)
- Language
- German
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42 Dre Männer dergroßen Versammlung etc. der Hand einer siebengliedrigen Vertretung שבעה טובי העיר, Megilla 28 a — zurückzuführen (12 X 7 + l)1)• Eine Ver- Sammlung von 7 Personen war, wie bereits erwähnt, nach der Ansicht der Palästinenser (חכמי מערב) berechtigt, einen öffentlichen Gottesdienst abzuhalten (Soferim 9,7). Nach der Anschauung der Patriarchen Rabban Gamliel und seines Sohnes hatte auch die wichtige Funktion der Anordnung eines Schaltjahres ein siebengliedriges Kollegium vorzunehmen (vgl. die Mischna Sanhedr. I, 2 und hiezu den Talmud S. 11b jerusch. Chagiga III, 78 d u. a. St.) Wahrscheinlich, weil nach ihrer Ansicht eine Versammlung von 7 Lehrern auch eine עדה bildete. R. Elieser begründet nämlieh seine Ansicht, welche zur Einschaltung eines Monates ein Kollegium von 10 Personen vorschreibt mit dem Schriftverse: 1 ,82 ׳}י אלהים נצב בעדת (Pirke di R. Elieser VIII, vgl. Exod. r. 15, 20). Die Praxis, wie sie von den Patriarchen geübt wurde, beruht demnach auf der Annahme, daß auch 7 Personen eine עדה bilden. In diesen zwei abweichenden Ansichten wird auch der letzte Grund der Differenz in den Angaben über die Zahl der Mitglieder zu suchen sein. Diese wird bekanntlich in Megilla 17 b und jerusch. Berachoth mit 120 angegeben; diese Angabe entspricht der ersterwähnten Ansicht (10 X 12 — 120), die auch in der Mischna in Sanhedrin 1, 4, Megilla 2Sb zum Ausdrucke kommt, und die in der späteren Zeit auch in der Praxis bei Zivilprozessen insofern als maßgebend angesehen wurde, als, wie wir oben ausgeführt, man ein lOgliedriges Richterkollegium anstrebte. *) Vgl. Funk, die Entstehung des Talmud, S. 36.