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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 1
Article
Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
Date
1910-01-01
Page
Seite 68 (sequence 14)
Language
German
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68 Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von sich niemand unbefugter Weise Reichsgut und Reichseinnahmen aneignete. Zwar nahm der König für sich das Recht in Anspruch/ unter Umgehung der Landvögte oder Amtleute die Judehsteuer persönlich in Empfang zu nehmen1); doch hat er sicherlich hiervon nur selten Gebrauch gemacht. Über die eingehenden Gelder hatten die Beamten der örtliehen Verwaltungen dem König Rechenschaft abzulegen. Es geschah dies durch die—wahrscheinlich in bestimmten Zwischenräumen stattfindende — Rechnungslegung, in der die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt wurden. So legte der Landvogt Graf Ulrich von Württemberg 1342 König Ludwig dem Bayer Rechenschaft darüber ab, was er an Städte- und Judensteuern in seiner Landvogtei eingenommen hatte; seine Ausgaben überstiegen seine Einnahmen um 2301 Pfd. Heller, die ihm der König anderweitig verschaffte2). Es muß hervorgehoben werden, daß uns die Verrechnung selbst, die doch so wertvolle Aufschlüsse hätte geben können, bedauerlicherweise nicht erhalten geblieben ist. Auch sonst haben sich aus der für uns in Betracht kommenden Periode Abrechnungen von Landvögten oder Amtleuten in unsere Zeit nicht herübergerettet. Während der Dauer einer Tronvakanz gewannen die örtlichen Verwaltungen an Bedeutung. Denn gerade, weil dem Reich ein Oberhaupt fehlte, konnten die Versuche sich widerrechtlich Reichsgut und Reichseinnahmen anzueignen, nicht ausbleiben. Ob nun in solchen Zeiten die örtlichen Verwaltungen ihren Pflichten immer nachgekommen sind, vermögen wir nicht zu beurteilen. So viel aber steht fest, daß während der Thronvakanz, die durch König Aibrechts Tod 1308 eingetreten war, zwei von ihnen ver- ג) Vgl. B., Reg. Ludw. nr. 896. 901. 2) Böhmer, Acta imp. sei. nr. 801: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1342 März 13. — Ulrich von Württemberg verwaltete die Landvogtei des Elsaß; vgl. Oefele, Rer. Boic. scriptores I, 766: Urk. Ludw. d. B. 1331 Dez. 27.

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