Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Vorarbeiten zur "Germania Judaica" II.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 9)
- Language
- German
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98 Vorarbeiten zur »Germania judaica«. II. gesehene R. Meschullam, der 1084 in Mainz lebte63), kann sein Vater gewesen sein, 4. R. Jekuthiel b. Mose. Er ist bekannt als der Dichter, der den einleitenden Gesang zur Keroba Kalirs für den ersten Neujahrstag verfaßt hat54). Auch als Halachist genoß er hohes Ansehen65). Mit R. Natan b. Machir, wohl dem Neffen R. Gerschoms, stand er in persöhnlichem Verkehr56) und mit R. Isaak »dem Großen«, der mit R. Isaak b. Jehuda, dem Lehrer Raschis, identisch sein kann, in Briefwechsel57). R. Mosche b. Jekuthiel (Nr. 5), der zu den Vertretern der Gemeinde vor Kaiser Heinrich IV. gehörte, war sein Sohn58). 5. R. Mose b. Jekuthiel. Er war im Jahre 1090 der dritte Abgesandte der Judenschaft an Kaiser Heinrich IV.59). In allen Nöten erwies er sich als ein erprobter Helfer seiner Glaubensbrüder. Als die Kreuzfahrer am 3. Mai 1096 zusammen mit den Stadtleuten die Gemeinde überfielen, bewog er den Bischof Johann, ihr mit bewaffneter Macht zu Hilfe zu eilen und die meisten auf seinen Dörfern in Sicherheit zu bringen. Und vom Kaiser erwirkte er die Erlaubnis, daß die zwangsweise Getauften zum väterlichen Glauben zurückkehren durften6®). Auch im Bereich der Halacha war er ein anerkannter Meister. R. Jakar aus der berühmten Familie der Machiriden stand mit ihm in gelehrtem Briefwechsel61). Mit guten Gründen verstand er die Ansprüche seines Mündels62), eines Brudersohnes des im Kreuzzuge gefallenen Glaubenszeugen Dorbelo68), an den Nachlaß seines Oheims gegen alle Anfechtungen64) sicher zu stellen65). Auch sonst werden seine Entscheidungen in der zeitgenössischen Literatur mit großer Ehrerbietung erwähnt66). 6. R. Abraham b. M e i r h a-C ohen. Er stammte aus Main z, wo seine Familie bereits um das Jahr 1000, vielleicht sogar schon einige Jahrzehnte früher, ansässig war. Sein Urgroßvater, R. Jehuda67), der Verfasser des Rechtsbuches, galt als oberste halachische Autorität für die rheinischen Gemeinden68). Sein Großvater, R. Abraham69), und sein Vater,