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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 56

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 56 (sequence 20)
Language
German
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56 Josef Köhlers Darstellung des talmudfochen Rechtes. einer künftigen Geldsumme gegen sofortige Geldzahlung erlaubt« ist. Das hieße das Wucherverbot gänzlich aufheben, denn Wucher ist ja auch nichts anderes; als Kauf einer künftigen größeren Geldsumme gegen Vorauszahlung einer geringeren: Es ist daher verfehlt, wenn Köhler zu der fraglichen Baraitha bemerkt: »Unzulässig ist es natürlich, hieraus mit R. Jannaj zu schließen: werin der Kauf einer künftigen Ware gegen sofortige Geldzahlung: erlaubt ist, so ist auch der Kauf einer künftigen Geldsumme gegen sofortige Geldzahlung erlaubt (Bm. 'S..694). Hiergegen wehrt man steh mit Recht; denn ein Kaufgeschäft mit künftiger Lieferung hat ganz andere Verkehrsfunktion; als der Wechsel von barem Gelde gegen künftiges Geld. Doch blieb J.s Ansicht nicht ohne Beifall, Baba meziä S. TOI.«1) Daß es in der Kontroverse zwischen Rab Und R: Jan. nai sich darum handelt; daß ah Stelle der zu liefernden Ware Geld gezahlt werde; ist aus dem praktischen Fall B; karhma 108a zu ersehen: lj S. 1'6, Arim. 12. (Schluß fblgt.)

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