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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 1 · p. Seite 13

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 1
Article
Zwei autographische Urkunden von Moses und Abraham Maimuni
Date
1900-01-01
Page
Seite 13 (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829741-2829743-2845438--29726-2845464
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Zwei autographische Urkunden von Moses und Abraham Maimüni. 13 finden: leugnet er]1) Alles, so schwöre er einen rabbinisclien Eid, leugnet er aber einen Th eil, so schwöre er einen biblischen Eid2). Geschrieben von Abraham. Die vorstehende Entscheidung ist eine sehr befremdliche3). Denn nach der Ansicht aller Decisoren, Maimonides nicht ausgeschlossen, müsste in einem Falle, wie der oben geschilderte ist, wo das Darlehen für die Zwecke der Geschäftsgenossenschaft aufgenommen wurde, der geständige Socius den ganzen Betrag bezahlen und nicht, wie es in der Entscheidung Abraham Maimüni’s heisst, lediglich ״seinen von ihm eingestandenen Theil.“ (Siehe רטב״ם הלכות שלוחץ ושותפץ פ77י ה״ו והלכות מלוח ולוה פכ77ה ה77ט, חו77מ מי׳ ל77ו סעיף ד' וסימן ע77ז סעיף ה, וש77ך שם ס/7ק י//ב.) Die Auffassung, dass die Worte ״seinen Theil“ den auf jeden geständigen Socius entfallenden Theil der Gesammtsumme bedeute, ist durch den Zusatz ,,den er ein gestanden hat“ (אלדי אעתרף בה) gänzlich ausgeschlossen. Wohl macht ש״ך daselbst ס7/ק ב׳ einen Unterschied zwischen מלוה ע77פ und מלוה בשטר, und es könnte demnach zur Rechtfertigung Abraham Maimüni’s geltend gemacht werden, dass, da es sich hier offenbar um מלוה ע77פ handelt, die gegenseitige Haftbarkeit der Geschäftsgenossen nicht statfcfinde. Allein ש״ך selbst führt (חו״מ סי׳ ל״ו ס/7ו וסי׳ פ״ו ס״א) aus, dass, wo, wie in unserem Falle, es klar ist, dass das Darlehen im Interesse der Geschäftsgenossenschaft aufgenommen wurde, auch bei מלוה ע77פ die gegenseitige Haftbarkeit stattfindet. ף Diesen oder einen ähnlichen Sinn dürften die verwischten Worte gehabt haben, die ich nicht zu entziffern vermag. 2) b. Schcbuoth 38b n. 40 b, cf. droschen ha-Mischpat c. 87 § 1. 8) Vgl. ב״ח Chosch. ha־M. c. 129, Stichwort ש״ך;לשון das. 8,19 und 'פתחי תשובה zur Stelle.

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