Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Verbotene Thargumim
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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- Capua 1× ep/1047865
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Verbotene, Thargumim. 7 es wiederum nicht auffallen, wenn wir in Leviticus rahha z. St. wie auch im Pseudo-Jonathan die hier getadelte Ueher- Setzung finden. Dass die Befürchtung der Thalmudlehrer durch christliche Sekten veranlasst wurde, ist schon mehrfach behauptet worden und kann auch wohl kaum bezweifelt werden. Wenn wir nun das Gesagte noch einmal überschauen, so können wir als Resultat folgende Sätze aufstellen: 1) Das Verbot gewisser Thargumim bezog sich nur auf den öffentlichen Vortrag derselben. Sie waren sowohl ihrem Wortlaut wie auch ihrem Sinne nach bei der Privatlectüre und den haggadischen Vorträgen zum Gebrauche gestattet. 2) Daher sind dieselben auch in dem für den Privatgebrauch bestimmten Pseudo-Jonathan und den Midraschim stehen geblieben. (Im Onkelos sind einzelne derselben sicherlieh erst in viel späterer Zeit hinzugefügt worden, als der Brauch des Thargumvortrags bereits aufgehört hatte). 3) Die erwähnten Uebersetzungen wurden verboten, weil die mit der aramäischen Sprache vertrauten Amme ha-Arez ketzerische Schlussfolgerungen aus denselben hätten ziehen können, oder aber, weil sie, wie bei Lev. 18,21, zu sehr von dem natürlichen Sinne des Textes abwichen. Bemerkung’. In der Einleitung zu Dalman G., Aramäische Dialektproben. Leipzig 1896, pag. VII und in meinem Fragmententhargum pag. VI ist gesagt, dass die in meinem Besitze befindliche Abschrift des Cod. Vat. 440 von Herrn Dr. Berliner angefertigt worden ist. Dies beruht auf einem Irrthum. Vielmehr hat Herr Dr. Berliner diesen Cod., wie ich allerdings erst nachträglich erfahren habe, durch den sei. Herrn Capua in Rom abschreiben lassen und mir gegen Rückerstattung der Copialien die hebr. Kopie überlassen. Ich erkläre daher gern, dass ich Herrn Dr. Berliner hierfür zu grossem Danke ,verpflichtet bin. Dr. W. Ginsburger.