Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1895)
- Article
- Zur Geschichte des jüdischen Friedhofs in Teschen
- Date
- 1895-10-01
- Page
- Seite 40 (sequence 4)
- Language
- German
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40 Besprechungen• Kundert einen jüdischen Friedhof in Tesehen gegeben, vorhanden ist. Uebrigens weisen auch der Titel החבל sowie die Familien- ת amen Ziilzer und Frankel deutlich darauf hin, dass hier von In- Schriften aus dem 14. Jahrhundert nicht die Rede sein könne, llolieneins im April 1895. Besprechungen. Baginsky, Prof. Dr. Adolf. Die hygienischen Grundzüge der mosaischen Gesetzgebung, Berlin, Vie weg u. Sohn, 1895. (2) u. 54 SS., 8. Der Verfasser verzichtet auf jede Analyse der von ihm behandelten Gesetzgebung von historisch-kritischem Standpunkte aus: er beschränkt sich darauf, dieselbe ״abgelöst von ihrer Entstehungsgeschichte^ als ein gegebenes Ganzes zu nehmen und daran den Massstab modernen hygienisehen Denkens anzulegen. Den Biesenstoff behandelt er mehr andeutend als ausfühiend in der Ordnung, dass er zunächst die ethischen Gesetze, die Familie, die sexuelle Enthaltsamkeit und die Sabbatruhe betreffend, dann die mehr praktischen Gebote über Boden-, Wasser- und Balirungshygiene bespricht. Zum Schlüsse streift der Verf. noch Prophylaxe und Behandlung resp. Schutz gegen Seuchen. Wenngleich in allen diesen Theilen eine Fülle interessanter Einzelheiten niedergelegt ist und hesonders der oft sich aufdrängende Vergleich zwischen dem Damals und dem Heute frappirt, zwischen der gereiften Erkenntniss, mit der damals der Einzelne die gesetzlichen Eingriffe in seine sogenannte ״persönliche Freiheit“ willig hinnahm und jene oft nicht leichten Gebote befolgte, und der verderblichen Langsamkeit, mit der heut zu Tage die Staatshygiene ihren Boden Schritt für Schritt erkämpfen muss im Streite gegen jenen verderblichen Grundsatz vom laissez faire, laissez passer!-wenngleich aus solcher Nebeneinanderstellung sich unendlich viele fruchtbare Anregungen ergehen, so will es doch dem Beferenten, der selbst Medieiner ist, bisweilen scheinen, als sei der Vrf. hier und da zu weit gegangen in seinem Bestreben, überlieferte Gebote und Verbote mit heutigem, modernem medicinischem Wissen zu motiviren. Speciell das grosse Gebiet der Nahrungshygiene weist neben vielen durchaus segensreichen und durchaus begreiflichen auch eine gewisse Zahl von Geboten auf, die sich vom Standpunkte heutiger physiologischchemischer oder bakteriologischer Kenntniss schlechterdings nicht erklären lassen. Freilich die Trichinen z. B. sind erst vor 60 Jahren gefunden worden; bis dahin spottete man weidlich über die ״unbegreifliche“ Abneigung gegen das schöne Schweinefleisch-vielleicht also, dass eine klügere Zukunft mehr erklärt, vielleicht aber auch, dass manches nie seine medizinische Motivirung finden wird. Der wundeste Punkt unter den Erklärungsversuchen des Verf. findet sich in dem Abschnitt über Desinfection. Hier citiit er zunächst die (Nam. XIX, 2 ff.) gegebene Vorschrift über Herstellung des entsühnenden Besprengungswassers und folgert dann, wohl mit Becht, dass die unter allerlei Cautelen gewonnene thierisehe (Kuh-) As che eine keimfreie also aseptische Substanz darstelle; sehr mit TTnrecht aber nennt er sie eine Desinfectionsmasse, also antiseptisch. Die geringen