Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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Besprechungen und Anzeigen* 50 keifc, der ״Monumenta Germaniae historica“ ג) und der ״Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit in deutscher Bearbeitung, herausgegeben von G־. H. Pertz J. Grimm, K. Lac 11 mann etc.“ in sich vereinigen sollte. Wenn mm auch die bisherigen Veröffentlichungen der historischen Commission und das, was Uber zukünftige bekannt geworden ist1 2), bedauerlicher Weise einen festen systematischen Arbeitsplan nicht erkennen lassen, so ist es immerhin von dem Gesichtspunkte aus, dass in Köln sich die urkundlich beglaubigte älteste jüdische Ansiedelung in Deutschland befindet, zu billigen, dass mit urkundlichen Mittheilungen über diese Gemeinde der Anfang gemacht ־wurde. Iu der That enthält das ,,Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre in Köln“ höchst werthvolles Material für die Geschichte des jüdischen Grundbesitzes in Köln von c. 1235 bis 1347. Leider ist darauf verzichtet worden, die um etwa ein Jahrhundert weiter zurückreichenden, älteren Kölner Schreinsurkunden, die über jüdischen Grundbesitz handeln, aus Bd. I. der ,,Publicationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskünde“ hier noch einmal als Vorwort oder als Anhang wiederzugeben. Nicht einmal ein Verzeichniss der Stellen, an denen die ergänzenden Eintragungen, zu finden sind, hat der Herausgeber, der auf diesem Gebiete wie kein Zweiter Bescheid weiss, hinzuzufügen für gut befunden. Hoffentlieh wird dem schmerzlich empfundenen Mangel durc h das für den Ab- Schluss des zweiten Bandes der Publicationen in Aussicht gestellte Register abgeholfen werden. Jedenfalls war Herr R. Höniger, der sich seit 1881 mit den einschlägigen Dingen beschäftigt hat, der berufenste Bearbeiter des vorliegenden urkundlichen Materials. In sehr dankenswerther und sachgemässer Weise giebt er über die äusserliche Beschaffenheit der veroffentlichten Urkunden Aufschluss. Dass er den Text im Allgemeinen richtig entziffert haben wird3), lässt sich wohl anuehmen. Weniger Beifall ist freilich seinen sachlichen Erörterungen zu schenken. Ueberaus weitgehende Schlüsse hält er sich für berechtigt, aus dem Umstande zu ziehen, dass in der ältesten Zeit, aus welcher Berichte auf uns gekommen sind, die Besitztitel Kölner Juden und Christen unterschiedslos neben einander stehen4), und dass auch in der späteren Periode, aus welcher eben das vorliegende Schreinsbuch stammt, Unterschiede bei den Beurkundungen über jüdischen Grundbesitz zunächst gegenüber den gleichzeitigen Anschreinungen über christlichen Grundbesitz nicht zu Tage treten5). Da nun ausserdem in den lateinischen Urkunden nur in zweifelhaften und streitigen Fällen des Ehe-, Erb- und Vormundschaftsrechts auf Entscheidungen jüdischen Rechts Bezug genommenen ־werde und erst seit etwa 1260 die Vollziehung von Rechtsgeschäften vor dem jüdischen Gericht6) allmählich zur Regel werde, so denkt er sich den Hergang so, als ob in der ältesten Zeit, also um 1100, die Juden gleich den Christen in ungetrübter socialer und rechtlicher Gleich- 1) Wenigstens wird in der erwähnten, etwa neunzig Zeilen langen Denkschrift nicht weniger als drei Mal auf diese Bezug genommen. 2) L. Geiger, Ztschr. für die Gesell, d. Juden in Dtschl. I, 289 f. II, 204 f. III, 96 f. IV, 100 f. V, 297 f., 408 f. 3) An den ־wenigen Steilen, an denen der Herausgeber durch frühere Publicationen confrolliit werden kann, finde ich folgende nicht aufgeklärte Differenzen: No. 100 beginnt bei En non, Quellen zur Geschichte der Stadt Köln III, S. 2 mit ״item“. Ebenso bemerkt Ennen (a. a. 0•). dass hier in der letzten und bei No. 105 in der vorletzten Zeile (das. S. 14) die Praepos. sine vor contradictione in der HS.*fehle. In No. 181 hat Ennmi (a. a. 0• S. 278) in der dritten Zeile nobis ojfwialilns (statt nos ofticiales) in der ihm vorlbgenden Abschrift gelesen. 4) Geiger, Ztschr. f. Gesell, d. Juden in Dtschl. I, 70 f. 5) Einleitung zum Judenscluelnsbuch etc. S. XII. 6) ״Vor der Synagoge“, nennt das einigerinaassen irreführend Höniger in der Einleitung a. a. O. und in Geigers Zeitschr. 1, 91.