Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das Testament Mardochai Meysels
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829640-2829642-2844957--24586-2844992- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Das Testament Mardochai Meysels. 31 machen lasset, sondern sie in dieser (Unserer) gnädigen Erlaubniss und Beschenkung gehabet, erhaltet, schützet und ungestört bewahret, und dies unter Androhung unserer Ungnade und Unserer und der zukünftigen Könige von Böhmen strenger Ahndung, Zur Beglaubigung dessen haben wir diesem Briefe unser grösseres kaiserliches Insiegel anzuhängen befohlen. Gegeben auf Unserer Prager Burg am Dienstage nach dem heiligen Laurentius im Jahre des Herrn Ein Tausend Fünfhundert Neunzig und Ersten, Unseres Bömischen Beiches im Sechzehnten, Unseres Ungarischen im Neunzehnten und Böhmischen ebenfalls Sechszehnten Die Grundsteinlegung dieses Gotteshauses fand am am 14. Adar I. 1590, also am Erinnerungstage der Rettung Israels durch Mardochai (Klein-Purim) statt. Diese bisher unbekannte Thatsache erfahren wir durch Prof. Dr. David Kaufmann, welcher in der »Revue des Etüdes Juives« XXL No. 41 aus einem ihm gehörigen Manuscripte die Inschrift veröffentlicht hat, welche Jacob Segre, Rabbiner von Casale- Montferrat, aus diesem Anlasse für das neue Bethaus in hebräischen Versen verfasste. Das die Thatsache feiernde Gedicht befindet sich wohl, wie dies bei Kirchenbauten jener Zeit nicht selten geschah, auf eine eherne Tafel eingegraben, in den Grundstein versenkt noch jetzt im Gebäude; an die Wände des Gotteshauses konnte es 1590 noch kaum befestigt werden. Auch haben wir im Vorstehenden die Inschrift mitgetheilt, welche bei der Einweihung des Hauses (p"5b ש0חה) in die Westwand eingelassen wurde und die nach dem Verluste der ersten Zeilen bei dem grossen Brande von 1689 beim Wiederaufbau (1691) ־wieder an ihre Stelle gesetzt wurde. Die Inschrift der Grundsteinurkunde, mag sie nun wirklich ein gefügt oder nur Manuscript geblieben sein, ist von grossem Interesse und mag der Vollständigkeit der Mittheilungen halber an dieser Stelle, reproducirt werden.