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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 6

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 1
Article
Das Sikarikon-Gesetz
Date
1892-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Zur rabbinischen Sprachu. Al terth umskunde. Spruchs dies klar beweist1). R. Simon b. Eleasar will also offenbar durch den Hinweis auf eine analoge eherechtliche Bestimmung der von seinem Genossen vorher vertretenen Meinung entgegentreten und um das zu behaupten, was dann später auch von R. Juda hanassi in der Mischna recipirt wurde. So haben wir‘in dieser Tosefta den Lehrstoff noch in dem Muss der Terhandlungen, aus welchem alsdann R. Juda hanassi seine Mischna kristallisirte. R. Simon b. Eleasar war ein Schüler des R. Meir2) und wenn wir nun erwägen, dass die erste generelle Modification des Sikarikon-Gesetzes, welche nach der Mischna von einem späteren Gerichtshof (ב״ד שלאחריהם) ausgegangen ist, hier in der Tosefta im Hamen ״unserer Lehrer“ (רבותינו) tradirt wird, so müssen wir nothgedrungen zu der Erkenntniss gelangen, dass die Tosefta hier wesentlich eine Mischna des R. Meir enthält, die in ihrer ganzen Form und Gestalt nicht von R. Meir selbst so gelehrt wurde, die aber doch aus seinem Lehrhause hervorgegangen ist3). Für uns erhält demnach die Tosefta hier den Charakter einer primären Quelle, während die Mischna als eine daraus abgeleitete, sekundäre zu erachten ist. Heben diesen haben wir aber auch noch die Boraita im Jeruschalmi als eine von Beiden unabhängige und selbständige Tradition anzusehen. Auf Grund dieser Erkenntniss haben wir nun zunächst zu erörtern: Was bedeutet Sikarikon? (Fortsetzung folgt.) Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde. Von Dr. J. Perles in München. 1. Zach. 3, 1—2 wird im Targuni שטן durch יחטא oder חטא übersetzt. Lagarde Proph. chald. verzeichnet auch zu Yers 2 die La: ליחטא oder לחטא, Guido aus einer sehr alten 1) Es heisst nicht *4 4 אמר ר׳שמעון, sondern ר״שמטון בן אלטזר אומד 2) Frankel, Darke-hamischna p. 200 und Weiss, Dor dor wedorscliow II, 186. Näheres s. weiter in dem Kapitel über die Zeit der Verordnungen. 3) Der Passus ר׳ הושיב ב״ד וכף ist in der Mischna wie in der Tosefta eine spätere Ergänzung. S. weiter in dem Kapitel über die letzte Verordnung,

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