Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1881-01-01 · Heft 1 (Januar 1881) · p. Seite 40

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
30 (1881)
Issue
Heft 1 (Januar 1881)
Article
Über yisa
Date
1881-01-01
Page
Seite 40 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
85% known words query
IRI
…/2829132-2829542-2829544-2844517--20005-2844567
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

40 Uebcr עיסה. weiter Vorbehalten. Für jetzt genüge uns, dainit eine iit Zweifei und Verdacht stehende Neiuheit der Abstammung zu bezeichne),, sei es einer Person — nach di. Josef Tob-Elem und Naschi l) — sei cs einer Familie — nach Rambam a;, diabcd a) und Tossafot ') — oder einer Familiengruppe — nach Graetz. Tie Quellen bandeln aber nicht immer von עיסה, sondern auch von אלמנת עיסה. Letzteres bezeichnet eine verwittwete Frau, deren persönliche Abstammung tadellos rein ist, die aber durch ihre frühere eheliche Verbindung mit einem Manne, dessen Aeinheu der Abstammung in obiger Meise in Verdacht und Zweifel steht, denselben ReinheitSmakel, als Hindernis; für die Eingehung einer zweiten Ehe mit einem Priester auf sich übertragt. Zwischen עיסה und אלמנת עיסה sind vom halachischen Standpunkte zwei wichtige Unterschiede vorweg festzustellen. Erstens bei Jssah braucht es sich nicht gerade um die Erlaubnis; einer Ehe mit einein Priester zu handeln, sondern, je nach der Art dee. Zweifels, ebenso um die einer Ehe mit einem reinen Israeliten, da der Zweisel hier ebenso gut sich aus ממזר ונתין als auf חלל bezie- Heu kann. Bei der Jsjahwittwe hingegeir kann die Frage nur ans die Erlaubnis, zur Ehe mit einenr Priester sich beziehen. Deshalb lautet auch die Bestimmung für אלמנת עיסה immer שהיא כשירה למרינה, wahrend für עיסה die Bestimmung lautet שהיא כשירה לטמא ולסהר לרחק ולקי־כ לאסיר ׳להתיר. Hier bezieht sich bloß לרחק 1לקרכ aus eine vriesterliche Ehe, wahrend die anderen Bestinmiungen auf Ehen mit reinen Israeliten sich beziehen * *). Zweitens ist Licht und Schatten nach den allgemeiiten halachiscbeit Normen, ivelche eine sogenan'lte חזקת הנין׳ anerkenneu, für beide, für Jssah und Jsjahwittwe, nicht gleichinäßig ’) Babli KethuboL p. 11 a. *) Kommentar zu Edijoth VIII, 3. 9) Bergt. über die Bedeutung dieser Bezeichnungen Toßafot Kethubot 14 a Schlw. 1 ♦תנו רבנן

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.