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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 1 · p. Seite 42

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 1
Article
Zur Halachakritik
Date
1875-01-01
Page
Seite 42 (sequence 5)
Language
German
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42 Verhältniß der Tosifta zur Mischna und der jerusalemischen ten! Das läßt sich nicht machen, wenn es die Geschichte oder die Vorsehung nicht macht'). Wir haben nun einen festen Standpnnct gewonnen, von welchem aus wir unserem Ziele uns nähern können. Der wrminus sä quem der Abrogirung unserer Bestimmung betreffs!בצירת הגר reicht nicht bis R. JehudaHanassi, sondern über ihn hinaus, wie die Tosifta die palästinensische Mischna ihren endgültigen Abschuß nicht von R. Jehuda Hanassi erhalten hat. __ (Fortsetzung folgt.) 0 Allerdings haben die babylonischen Amoräer, indem sie ihre Autorität als Gesetzgeber auf die Mischna übertrugen, indirekt ihre Autorität auf eine sonst sich nie findende Höhe emporgebrachl. Denn da das Leben in fortwährender Gestaltung begriffen ist, waren sie auf die Jnterpretationskunst gewiesen, wodurch das Wort des auf die Gegenwart nicht passenden Gesetzes gemodelt und gewendet wurde. Ist es ja mit dem Edict des römischen Prätors nicht anders, der da, wo das Gesetz ihn im Stiche ließ, den besonderen Fall nach der lex Zurecht stützt (s. Ahrens ״Juristische Encyclopädie" S. 85.) Während aber im Staatsleben die neu schaffende Gesetzgebung Verhindert, daß der Widersprach von Gesetz und Leben zu weit gehe, bekam in Babylonien, ohne jedes Correktiv diesen Widerspruch zu versöhnen, als den Pilpul, allerdings zum Nutzen der Einheit, aber zum Nachtheil der Wahrheit, die Interpretation, die nothwendig widersprechend sein mußten, die Autorität der Wahrheit, sie wurd, kann man sagen, kanonisch. — Haben aber die babylonischen Amorüer selbst ihr Recht als Gesetzgeber aufgegeben und nur das Recht der Wissenschaft beansprucht; so kann der heutigen Zeit, wenn sie noch viel weniger als früher das Recht der Gesetzgebung sich anmaßen darf — was die Reformer beanspruchen, die aber von den Thatsachen ad absurdum geführt werden — das Recht der Wissenschaft, die Wahrheit zu suchen, nicht verkümmert werden. Es wäre heute Blasphemie zu sagen, die Interpretation dieser oder jener Mischna müsse so bleiben wie sie im Babli kanonisch geworden. Das ist Verrath am menschlichen Geiste, und käme Menschenvergötterung gleich. Natürlich reden wir der Einheit im Judenthum in der Praxis das Wort, aber die Wiffenschaft bereitet neue Zeiten, neue Verhältnisse vor, für welche die Vorsehung schon zur rechten Zeit die passenden Organe schaffen wird. —

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