Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Herder's Bibelexegese
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 22)
- Language
- German
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Herder's Bibelexcgese. 37 kritik genannt, nicht ohne Grund: aber er trieb wenigstens dieses Geschäft als Liebhaber, mit Geschmack und Leidenschaft, das sicherte ihm eine weit iiber die Fachkreise hinausragende Wirkung. Ueber Meurtheilimg von Zweck und Absicht bei Ueöertretung religiöser Verbote nach dem Talmud. מתעסק, מלאכה שאינו צריכה לגופה, דבר שאינו מתכק. (Fortsetzung von Jahrg. 1871 S. 647). Wir können nicht mit der Definition unserer Begriffe begiimen, da dis gangbare (angeführt in Joseph Caro's Commentar zu Maimonides Sabbat 1) nicht klar ist und zu den Stellen im Talmud nicht paßt. Wir werden vielmehr zeigen, daß verschiedene Auffassungen über diese Begriffe unter den Autoren des Talmuds herrschten. Bei Rechtsverletzungen genügt es nicht, um die Strafbarkeit einer Handlung zu bemessen, das begangene Vergehen ans die handelnde Person als auf seine Ursache zurückzuführen, sondern ein wesentliches Moment bei Bestimmung der Strafe ist die Beurtheilung der Absicht des Thäters. Nach Feststellung der That muß erst untersucht werden, ob sie von der handelnden Person mit Bewußtsein und Absicht ausgeführt worden. Die Unterscheidung von äolus, culpa und casus ist bekannt, von welchen ckvlus das ckelict vollkommen begründet, casus es ausschließt und culpa die Mitte von beiden einnimmt.י) Das mosaisch-talmn- ') Vgl. Keller, Pandekten S.'487, Frankel, gerichtlicher Beweis S. 225. Im talmudischeu Recht wird שוגג ignorantia besonders juris als culpa angesehen und deshalb mit קרבן bestraft, vgl. Maimonides Schiggot. I.